Der Red Hand Day, eine globale Initiative gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten, macht auf die weltweit circa 250 000 Kindersoldaten aufmerksam. Auch Tobias Lindner gab seinen Handabdruck für diese gute Sache. Wir GRÜNE machen uns stark für die „Pariser Prinzipien“, gegen den Missbrauch von Minderjährigen als Kindersoldaten, die unter anderem auch von Liberia, Kongo und Sierra Leone unterzeichnet wurden.
Mit Kleinwaffen ausgerüstete Personen sind auch in Afrika für einen Großteil aller Opfer bewaffneter Konflikte, darunter häufig Frauen und Kinder, verantwortlich. Wir GRÜNE fordern eine umfassende Begrenzung und Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und Munition. Diese wäre gerade für den afrikanischen Kontinent von großer Bedeutung, da dort in besonderem Ausmaß Kinder in bewaffnete Konflikte einbezogen sind.
Die Zahl der Kindersoldaten wird weltweit auf 250 000 geschätzt. In vielen afrikanischen Staaten werden insbesondere von Rebellengruppen die Militarisierung und der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen als Mittel eingesetzt, um ganze Gemeinschaften zu zerstören. Die Bemühungen zur Wiedereingliederung von Kindersoldaten in die betroffenen Familien, Gemeinden und Gesellschaften haben in einigen Ländern Fortschritte gemacht. Gleichwohl müssen sie verstärkt werden. Die Rekrutierung von Kindern ist ein Kriegsverbrechen und wird vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als solches verfolgt. Kindersoldaten sind Täter und Opfer zugleich. Nicht wenige begehen Selbstmord, weil sie keine oder unzureichende Hilfe bei der Bewältigung und Verarbeitung ihrer Erlebnisse bekommen. Die am 13. Februar 2007 in Paris von 58 Staaten verabschiedeten „Pariser Prinzipien“ gegen den Missbrauch von Minderjährigen als Kindersoldaten, die unter anderem auch Liberia, Kongo und Sierra Leone unterzeichnet haben, stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz von Kindern in Kriegen dar und müssen – auch mit Unterstützung Deutschlands – tatkräftig umgesetzt werden.
Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren noch immer schlechte Chancen. Denn in Deutschland werden im Asylverfahren keine kindspezifischen Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern als asylrelevant anerkannt. Dies ist mit einer kinderrechtsorientierten Politik nicht vereinbar.