Bundeswehrreform-Begleitgesetz

Eine abschließende Kommentierung des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes kann erst nach einem intensiven Austausch mit den grünen Fachpolitikern im Bereich Verteidigung und Beamtenrecht erfolgen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, ob die Maßnahmen ausreichen werden. Da sich das Ministerium zu großen Teilen auch auf das Prinzip Hoffnung zu stützen scheint, gibt es allemal Grund zur Skepsis! Wie die Bundeswehr mit überschüssigem Personal umgehen wird, das sie weiter beschäftigen muss, und ob sie diesem eine halbwegs vernünftige Perspektive innerhalb der Bundeswehr bieten kann, ist und bleibt unklar. Das Verteidigungsministerium ist gefordert weitere Informationen zu liefern, die die Veränderungen nachvollziehbar und detailliert darstellen.

In ihrem Entwurf des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes hat die Bundesregierung zahlreiche Aspekte der Neuausrichtung der Bundeswehr zusammengefasst. Der vorgelegte Gesetzentwurf wirkt sich auf insgesamt 16 verschiedene Gesetze aus. Inhaltlich befasst er sich mit sehr unterschiedlichen Aspekten, unter Anderem mit der:

  • Schaffung von Anreizen zur Verkleinerung des Personalkörpers und zur Gewinnung neuen Personals durch Erhöhung der Attraktivität (Verpflichtungsprämie, Berufsförderung, Übergangsgebührnisse) und Vereinbarkeit von Dienst und Familie.
  • Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages im Bezug auf das Einsatz- Weiterverwendungsgesetz. Flexibilisierung der Arbeitszeiten von ArbeitnehmerInnen, vor allem mit Blick auf die Bestellung der Auslandseinsätze.
  • Schaffung eines neuen Wehrdienstverhältnisses für ReservistInnen, die sich ehrenamtlich in der zivil-militärischen Zusammenarbeit engagieren.
  • Änderungen in wehr- und beamtenrechlichten Vorschriften zur Umsetzung der neuen Organisationsstrukturen. Dabei wichtige Aspekte, wie die Berücksichtigung der neuen Stellung des Generalinspekteurs in den disziplinarrechtlich relevanten Regelwerken sowie die Benennung zusätzlicher Ämterchefs als politische Beamte und die Neudotierung zahlreicher Stellen in den neuen Ämtern.

Es bedarf etwas Zeit, sich dem etwa 100 Seiten langem Entwurf zu näheren, da er doch viele sehr unterschiedliche Aspekte der Reform berührt. Eine abschließende Kommentierung des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes kann erst nach einem intensiven Austausch mit den grünen Fachpolitikern im Bereich Verteidigung und Beamtenrecht erfolgen.

Der Entwurf wird in den nächsten Monaten im Zuge des parlamentarischen Verfahrens, im Plenum und den Fachausschüssen debattiert. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Reform endlich in konkrete Gesetze gegossen wird. Wichtig ist mit Blick auf die Verkleinerung, dass die geschaffenen Instrumente den Angehörigen der Bundeswehr ausreichend Anreize bieten und neue Perspektiven außerhalb der Bundeswehr eröffnen.

Den Personalüberhang schätzt die Bundesregierung auf etwa 6.200 BerufssoldatInnen und 3.000 Beamte, insgesamt also 9.200 Personen. Für 1.500 Personen haben andere Ressorts der Bundesverwaltung bereits Bedarf angemeldet. Diese sollen über einen internen Stellenpool abgegeben werden. Die Vorruhestandsregelungen ist auf insgesamt 3.220 Personen (1.050 Beamte/ 2.170 BerufssoldatInnen) begrenzt. Optimistisch gerechnet bleibt ein Überhang von 4.480 Personen, bei denen die Bundeswehr hofft, dass sie ihren Dienst aus eigenen Antrieb vorzeitig quittieren.

Der Anreiz die Bundeswehr zu verlassen, ist dabei gerade für Beamte extrem niedrig, da für sie lediglich die Vorruhestandsregel ab dem 60. Lebensjahr in Frage kommt. SoldatInnen haben dahingegen die Möglichkeit von Berufsförderung, Übergangsgebührnissen und Prämienzahlungen Gebrauch zu machen.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, ob diese Maßnahmen ausreichen werden. Da sich das Ministerium zu großen Teilen auch auf das Prinzip Hoffnung zu stützen scheint, gibt es allemal Grund zur Skepsis! Wie die Bundeswehr mit überschüssigem Personal umgehen wird, das sie weiter beschäftigen muss und ob sie diesem eine vernünftige Perspektive innerhalb der Bundeswehr bieten kann, ist und bleibt unklar.

Die Gesamtkosten der Instrumente zum Personalabbau beziffert das Ministerium mit 1,3 Mrd. €. Damit liegt es über den ersten Schätzungen vom Herbst letzten Jahres. Diese Erhöhung scheint jedoch angesichts der längeren zeitlichen Perspektive bis 2017, anstelle von vormals 2014, angemessen.

Positiv zu bewerten ist, dass die Bundeswehr im Rahmen des Gesetzespakets versucht, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu erhöhen. Die Möglichkeit der Erstattung von Mehrkosten wegen Lehrgangsteilnahmen ist hier ein wichtiger Baustein. Gepaart mit den Maßnahmen, die bereits im Zuge der Haushaltsberatungen ergriffen wurden, bspw. der Bereitstellung von Pendlerwohnungen, kommt es in diesem Bereich endlich zu Bewegung.

Einer besonderen Prüfung müssen die Neudotierungen von Dienstposten in der neuen Ämterstruktur unterzogen werden. Das Gesetz gibt einen relativ sperrigen Überblick darüber, welche Posten aus welchem Grund höher dotiert werden sollen. In den meisten Fällen resultiert die Begründung daraus, dass es nun weniger Ämter in der Wehrverwaltung gibt und die einzelnen Einheiten und somit auch deren Leiter mehr Verantwortung tragen. Es ist richtig, dass ein Dienstposten seinem Umfang und seiner Verantwortung entsprechend vergütet werden soll. Die Bundeswehrreform muss aber dafür Sorge tragen, dass der Wasserkopf des Wehrressorts verkleinert und nicht weiter ausgebaut wird. Das BMVg ist gefordert weitere Informationen zu liefern, die die Veränderungen nachvollziehbar und detailliert darstellen.