Der Entwurf des Bundeswehrreformbegleitgesetzes wurde in der letzten Wochen in den Ausschüssen des Bundestages beraten. Er sieht zahlreiche Änderungen vor, die die im letzten Jahr angekündigten Umstrukturierungen der Bundeswehr gesetzlich umsetzen. Zudem sollen durch das Gesetz Maßnahmen zum Umbau des Personalkörpers der Bundeswehr eingeführt werden.
Es ist unstrittig, dass die Bundeswehr verkleinert werden muss und Belgeitmaßnahmen notwendig sind, um diesen Personalabbau rasch zu gestalten. Unstrittig ist ebenso, dass die durch die Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausgereift sind und auch zahlenmäßig nicht ausreichen werden. Dies hat nicht zuletzt auch der Bundeswehrverband deutlich gemacht. Wir Grüne haben im Verteidigungsausschuss eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht. Wichtigste Forderungen waren die Aufhebung der zahlenmäßigen Obergrenzen der Vorruhestandsregeln für SoldatInnen und BeamtInnen, die Absenkung der Altersgrenze zum Eintritt in den Vorruhestand für BeamtInnen, die Streichung der Rückzahlung der Verpflichtungsprämie bei Betreuungszeiten sowie die Streichung der Hinzuverdienstgrenzen. Unser Ziel war es, die vorgeschlagenen Maßnahmen attraktiver und in der Menge flexibler zu gestalten, um eine schnelle und verantwortliche Reduktion des Personalkörpers zu unterstützen.
Das Verteidigungsministerium verweist stets darauf, dass die Feinausplanung der Reform noch aussteht und somit nicht klar ist, wie viel Personal in welchen Laufbahnen eigentlich abgebaut werden muss. Die tatsächliche Zahl derer, die Gebrauch von der Vorruhestandsregel machen wollen, könnte weit über oder auch weit unter den durch die Bundesregierung gesetzten Grenzen liegen. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, arbiträre Obergrenzen für einzelne Maßnahmen zu setzen, insbesondere wenn es keinerlei Anhalte zu deren tatsächlichen Akzeptanz gibt. Dies schränkt die Flexibilität des Personalabbaus nur unnötig ein.
Die Beratungen des Reformbegleitgesetzes haben erneut deutlich gemacht, welch eklatant große Luftbuchung die Ankündigung war, dass durch die Bundeswehrreform 8,3 Mrd. € gespart werden würden. Die Regierungskoalition hat im Zuge der Ausschussberatung den Kostenrahmen des Reformbegleitgesetzes um weitere 350 Mio. € erhöht. Der Sparbeitrag der Bundeswehr schmilzt weiter ab. Das Sparziel wird damit noch deutlicher verfehlt.
Obwohl die Ausschussberatung letzte Woche eigentlich abgeschlossen waren, bleibt es spannend, wie sich der Gesetzentwurf noch entwickelt. Eine unionsinterne Auseinandersetzung, die sich an scheinbar erst in letzter Sekunde evident gewordenen Fragen im Zusammenhang mit ehemaligen NVA Soldaten auftat, hat dazu geführt, dass der Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss zurücküberwiesen wurde. Nun bleibt zu hoffen, dass dieses Vorgehen der Union nicht dazu führt, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes nicht auf die Zeit nach der Sommerpause verschiebt und somit Details des Personalabbaus noch später feststehen werden.