Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kooperationsverbot erklärt Dr. Tobias Lindner, Berichterstatter für den Haushalt des Ministeriums für Bildung und Forschung:
„Mit dem Ziel die Kooperation von Bund und Ländern im Forschungsbereich auszuweiten, hat die Bundesregierung am 30. Mai 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) verabschiedet. Derzeit sieht das Kooperationsverbot lediglich eine Zusammenarbeit in Bereich der Projektförderung und außeruniversitärer Forschung vor. Schavan möchte dem Bund nun auch Fördermöglichkeiten für dauerhafte Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen eröffnen.
Das Kooperationsverbot ist in einem großkoalitionärem Deal der Föderalismusreform von 2006 entstanden. Es verhindert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Es verhindert, dass sich der Bund in einem der zentralen Zukunftsbereiche unserer Gesellschaft engagiert. Dass das Kooperationsverbot eine absolut unsinnige Entscheidung war, ist inzwischen eine entsprechend weit akzeptierte Meinung. Selbst Frau Schavan hat eingesehen, dass es nicht länger zu halten ist. Wir GRÜNE fordern die gänzliche Abschaffung des Kooperationsverbotes.
Der nun durch die Koalition vorgelegte Vorschlag zum Kooperationsverbot greift daher viel zu kurz. Es sollen lediglich Kooperationsmöglichkeiten im Hochschulbereich geschaffen werden. Der Schul- und Bildungsbereich bleibt außen vor. Innerhalb des Hochschulbereiches bleibt zu befürchten, dass mit Leuchtturmprojekten wie der Exzellenzinitiative nur einige wenige Universitäten profitieren. Den Problemen unseres Bildungssystems wird damit nicht angemessen begegnet.
Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig, also auch Stimmen der Opposition. Dies macht die Tragweite dieses Unterfangens deutlich. Ein solch kleiner Sprung, wie ihn die Koalition fordert, würde verhindern, dass sich die Situation in den nächsten Jahren in der Breite verbessert. Die Bundesregierung ist daher gefordert – jetzt und gemeinsam mit der Opposition – eine weitreichende und breit getragene Lösung zu erarbeiten. Dazu sollte ein Reformkonvent einberufen werden, der Vorschläge für eine Grundgesetzänderung unterbreitet.“