Schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig

Das erst 2011 beschlossene Wahlrecht verstößt gegen das Grundgesetz. Das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass wir GRÜNE mit unserer Klage Recht hatten.

Das Wahlrecht verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Nach dem Urteil sind in Zukunft nur noch bis zu 15 Überhangmandate zulässig. Die Reform der Koalition, die gegen den Willen der Opposition beschlossen wurde, hat das negative Stimmgewicht nicht beseitigt, obwohl dafür drei Jahre Zeit zur Verfügung standen. Jetzt brauchen wir innerhalb eines Jahres ein Wahlrecht, dass endlich große und kleine Parteien gleich behandelt, verständlich für die Bürgerinnen und Bürger ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Die Koalition sollte diesmal einen Konsens mit der SPD und den GRÜNEN anstreben.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts