Zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ESM erklärt Dr. Tobias Lindner, Sprecher für Wirtschaftspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Der ESM ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil bringt gute Nachrichten für Europa und sorgt europaweit für Erleichterung. Die Anti-Europäer der CSU und der Linken konnten sich nicht durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Urteil auch die Einhaltung der demokratischen Rechte des Bundestages: Die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro darf beim ESM ohne die Zustimmung des Bundestages nicht erhöht werden. Damit stärkt das Gericht die Position der grünen Bundestagsfraktion, die sich für einen engere parlamentarische Kontrolle der Rettungsschirme einsetzt. Außerdem müssen die Rechte des Bundestages auf Information und Unterrichtung gewahrt werden. Dieser Erfolg ist vor allem einer Klage unserer Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Mit diesem Rückenwind aus Karlsruhe konnten wir auch erreichen, dass in die entsprechenden Begleitgesetze zum ESM umfangreiche Informations- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden, die das Bundesverfassungsgericht heute auch zu einer Bedingung der Ratifikation des Vertrages gemacht hat.
Europa braucht jetzt endlich einen gezielten Schuldenabbau durch den vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Altschuldentilgungsfonds sowie eine europäische Bankenunion. Die Bundesregierung aber sperrt sich immer noch gegen diese notwendigen Schritte, so dass die EZB eingreifen muss.“