Bildungsetat 2014 – Eine halbe Milliarde an ungedeckten Schecks

Die Bundesregierung hat ihren Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2014 vorgelegt. Dieser enthält die Plafonds der Einzelpläne, die der Bundesminister der Finanzen in Absprache mit den Ressorts als Grundlage für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2014 festgelegt hat.

Die Haushaltsabteilungen der Ministerien stellen nun bis zum Juni ihre Einzelpläne gemäß dieser Vorgabe auf. Die Verabschiedung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalt 2014 sowie des Finanzplans 2013 bis 2017 durch das Bundeskabinett ist für den 26. Juni 2013 geplant.

Die Zahlen des Eckwertebeschlusses stellen eine relativ verlässliche Planungsgrundlage dar. Änderungen sind jedoch möglich, vor allem aufgrund der Ergebnisse der Frühjahrsprojektion, der Steuer- und Rentenschätzungen, die allesamt direkten Einfluss auf die projizierten Einnahmen (Steuern) / Ausgaben (Renten, Sozialausgaben) des Bundes haben können.

Kommentierung Einzelplan 30 – Bildung und Forschung

Im Vergleich zur aktuell geltenden Haushaltsplanung des Einzelplan 30  ergeben sich folgende Änderungen:

Die mittelfristige Planung wurde in der Höhe des Ansatzes der Jahre 2015 und 2016 in das Jahr 2017 fortgeschrieben.

In 2014 steigt der Plafond des Einzelplan 30 um 287 Mio. €, in 2015 sinkt er um 1,5 Mio. € in den Folgejahren um 89,2 Mio. € ab.

So bleibt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung betreibt keine vernünftige mittelfristige Finanzplanung. Selbst nennt es dieses Vorgehen „auf Sicht fahren“. Mit einer angemessenen, verlässlichen und vorausschauenden Haushaltsplanung hat dies nichts zu tun. Die Entwicklung der Plafonds zeigt, dass der Einzelplan 30 absinkt. Die schwarz-gelbe Bildungs- und Forschungspolitik ist nicht nachhaltig finanziert.

Die Abweichungen von der derzeitigen Finanzplanung werden durch die Ressortumlage Betreuungsgeld, der Umsetzung der Europäischen Schulen, Mittelzuwächsen für den Hochschulpakt und der Gegenfinanzierung dieser Zuwächse begründet.

Auffällig ist der Umfang der globalen Minderausgaben (GMA), die der Bildungsetat nach dieser Planung aufweist. Zu der bereits zuvor eingeplanten GMA i.H.v. 283 Mio. € kommen zwei weitere i.H.v. 51 Mio. € und 320 Mio. € hinzu; gesamt also 654 Mio. €. Globale Minderausgaben stellen eine ungedeckte Gegenfinanzierung dar. Um die globalen Minderausgaben bereinigt, weist der Einzelplan 30 geplante Ausgaben i.H.v. etwa 14,5 Mrd. € auf. Die Differenz zum mit dem GMA saldierten Plafond muss im Zuge der Haushaltsaufstellung, spätestens im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden. Dies bedeutet konkret: Kürzungen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde sind noch nicht titelgenau beschlossen. Es ist völlig unklar wo dieses Geld herkommen soll und welche Projekte gekürzt werden. Mit Haushaltsklarheit und –wahrheit hat dies nichts zu tun.