Bergrecht bricht Grundrecht

Am Dienstag den 26. März diskutierte Tobias mit  den Mitgliedern  von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Stadtverband Wörth, über die Problematik des bestehenden Bergrechts. Zwanzig  Interessierte kamen in die Wörther Bienwaldhalle .

Was haben der Abbau von Kies, Tiefenbohrungen für Geothermieanlagen oder Fracking gemein? Sie werden durch das Bundesberggesetz geregelt. Das Bergrecht ist aus umwelt-, klima- und energiepolitischer Sicht unzeitgemäß und benötigt dringend einer grundlegenden Novellierung. Bürgerbeteiligung, Transparenz und Rechtsschutz sind im Bergrecht nur unzureichend geregelt, denn Bergrecht bricht Grundrecht, noch heute. Das deutsche Bergrecht ist geprägt von einem starren Über- und Unterordnungssystem. Das heißt, dem öffentlichen Interesse des Bergbaus wird weitgehend Vorrang vor anderen Belangen, Interessen und Rechten, insbesondere denen Privater, eingeräumt. Eine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase findet faktisch nicht statt.

Teile dieses Gesetzes stammen aus dem preußischen Berggesetz von 1865, weitere Teile aus der NS-Zeit. Insbesondere vor der aktuellen Diskussion über Fracking oder auch CCS besteht dringender Handlungsbedarf zur Novellierung des Bergrechts.

In Rheinland-Pfalz haben wir in mehrerer Hinsicht mit dem Bergrecht zu tun, bei Tiefenbohrungen für Geothermieanlagen, beim Kieselgesteinsabbau oder auch bei der Suche nach Erdöl. Dabei greift das Bergrecht weitreichend in die Umwelt ein; die Folgen sind oftmals schwer abzuschätzen und riskant.  Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat einen Antrag für ein zeitgemäßes Bergrecht vorgelegt, leider wurde er von der schwarz-gelben Fraktion abgelehnt, ohne einen Gegenentwurf vorzulegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Fracking muss jetzt endlich gehandelt werden.