Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahren

Erklärung nach § 31 GOBT

zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i.V.m. §§ 13 Nummer 2, 43ff des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/13227)

Ich bin dafür, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten. Aus meiner Sicht handelt es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in aktiver, kämpferischer Weise bekämpfende Partei. Das Verbot einer solchen Organisation ist meiner Meinung nach neben vielen anderen unerlässlichen Maßnahmen ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung des Rechtsextremismus durch einen wehrhaften Rechtsstaat.

Die Frage, ob die NPD verboten werden soll, ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags der SPD-Bundestagsfraktion. Es geht heute einzig und allein darum, ob der Deutsche Bundestag neben dem Bundesrat einen eigenen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht stellt.

Ich bin dafür, einen solchen Antrag zu stellen, wenn nach menschlichem Ermessen die Voraussetzungen gegeben sind, dass dieser erfolgversprechend erscheint. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht ist eine ordentliche Beratung ebendieser Frage in den Ausschüssen unerlässlich. Dies gilt insbesondere auch, weil die Frage eines eigenen Verbotsantrages des Deutschen Bundestages eine schwerwiegende Entscheidung ist.

Ich werde mich daher heute, wo der Antrag der SPD-Fraktion ohne vorherige Ausschussberatung dem Plenum des Deutschen Bundestages zur Abstimmung vorliegt, der Stimme enthalten.

Der Antrag meiner Fraktion findet meine Unterstützung.

Berlin, den 25. April 2013

Dr. Tobias Lindner