Wahlperiodenwechsel: Konstituierende Sitzung des 18. Deutschen Bundestages

Die Wahlperiode beginnt spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl mit der Konstituierung des neuen Bundestages. Der 18. Deutsche Bundestag ist am 22. September 2013 gewählt worden und trat heute erstmals zusammen. Damit endete zugleich die 17. Wahlperiode.

Ab dem 22. Oktober 2013 gibt es formal keine Ausschüsse mehr. Diese müssen erst durch den neuen Bundestag bestimmt werden. Da die Ausschüsse im Kern die Bundesministerien widerspiegeln, steht deren Einsetzung in einem direkten Zusammenhang mit dem Ressortzuschnitt der neuen Bundesregierung. Es ist daher erst nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen mit der Einsetzung der Ausschüsse zu rechnen. Dies bedeutet auch, dass erst dann über die Ausschussmitgliedschaften der Abgeordneten und die Zuständigkeiten in den Bundestagsfraktionen entschieden werden kann.

Bis dahin wird Tobias, genauso wie seine Kolleginnen und Kollegen der Fraktion, kommissarisch seine bisherigen Themenbereiche weiter begleiten.

CDU/CSU und SPD sind auf dem Weg in eine Große Koalition und wir GRÜNE gehören damit voraussichtlich einer doch recht kleinen Opposition an. Umso wichtiger wird es für die Rolle des Parlaments – auch als Kontrollorgan der Regierung – werden, dass Minderheitenrechte der Opposition wie öffentliche Anhörungen, Untersuchungsausschüsse, Organklagen und angemessene Redezeit in Debatten auch zukünftig rechtsverbindlich sichergestellt sind.