Große Koalition macht Rentenpolitik auf Kosten zukünftiger Rentner

Unsere Bundestagsfraktion hat am 16. Januar eine Aktuelle Stunde zum Thema „Rentenpaket“ beantragt, denn die Große Koalition löst nicht nur teure Wahlversprechen in Höhe von 10 Mrd. Euro pro Jahr ein, sondern es wird vor allem auf Kosten zukünftiger RentnerInnen gehaushaltet. Die Mütterrente beispielsweise soll aus der Rentenkasse bezahlt werden. Saubere Haushaltspolitik, wäre die Mütterrente aus Steuermitteln zu finanzieren!

Trotz des geplanten Verzichts die Rentenbeiträge zu senken (Entlastung der Rentenkasse um rund 7,5 Mrd. Euro jährlich)  wird durch die Pläne der Bundesregierung die Nachhaltigkeitsrücklage durch die neuen Leistungen bis zum Jahr 2017 fast vollständig aufgebraucht. Die Beitragssätze in den Jahren darauf werden steil ansteigen. Das Grüne Ziel, den Rentenbeitragssatz auch über 2020 hinaus und möglichst dauerhaft konstant unter 20 Prozent zu halten, ist ernsthaft in Gefahr. Eine solche Politik ist das Gegenteil von Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit nicht nur für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie für die Beitragszahlerinnen und -zahler.

Wir sind bislang die Einzigen, die als Wächterin der finanziellen Solidität und Stabilität der Rentenfinanzen auftreten und dabei gleichwohl nicht blind sind für notwendige Leistungsreformen. Anstatt die Einnahmen zu schwächen, wollen wir eben diese stärken, indem wir etwa die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen wollen. Dies hat auch positive Auswirkungen auf das Rentenniveau. Wir schützen die BeitragszahlerInnen zudem vor einem schockartigen Anstieg des Beitragssatzes ab 2018 und geben Beitragsmittel nicht für Leistungen aus, denen keine Beitragseinahmen gegenüber stehen.

Erwerbsminderung und Reha-Budget

Es ist richtig, Mittel der gesetzlichen Rentenversicherung für die Verbesserung der beitragsfinanzierten Leistungen im Zusammenhang mit einer längeren Lebensarbeitszeit (Rente mit 67) aufzuwenden. Um flexiblere Übergänge in die Rente für diejenigen zu schaffen, die wegen Gesundheitsschäden nicht so lange arbeiten können, muss die Erwerbsminderungsrente verbessert werden. Hierbei reicht es nicht, die Zurechnungszeit um zwei Jahren anzuheben, wie von Union und SPD geplant. Auch die Abschläge sollten abgeschafft werden, wenn der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten allein aufgrund medizinischer Diagnose und Prüfung möglich wäre und das Verfahren zur Begutachtung verbessert würde. Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition, die Leistungen zur Rehabilitation auszuweiten.

Mütterrente

Die Bundesregierung plant die Verbesserung der Rentenansprüche für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Grundsätzlich begrüßen wir diesen Schritt. Rentenanwartschaften für Kindererziehung sind jedoch eine Maßnahme des soziales Ausgleichs und somit aus Steuermitteln zu finanzieren. Problematisch ist ferner, dass BezieherInnen von Grundsicherung im Alter mit vor 1992 geborenen Kindern (rund 300.000) nichts von dem zusätzlichen Entgeltpunkt haben, da dieser vollständig angerechnet wird. Ähnliches droht etwa den Bezieherinnen einer Witwenrente. Auch hier könnte es zu einer Anrechnung kommen.

Für die Verbesserung der Absicherung von Frauen und Erziehenden verfolgen wir vorrangig die Einführung der Garantierente, mit dem ein Mindestniveau von mindestens 850 Euro in der Rente eingeführt wird. Um Frauen und Erziehende besser vor Altersarmut zu schützen sollen dabei auch Zeiten der Kindererziehung bis zu 10 Jahren auf die Zugangsvoraussetzung von 30 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung angerechnet werden.

Rente mit 63

Die Bundesregierung will eine abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr nach 45 Versicherungsjahren einführen. Umstritten ist noch, ob Zeiten der Arbeitslosigkeit komplett, maximal fünf Jahre oder gar nicht angerechnet werden.

Wir lehnen die Rente mit 63 grundsätzlich ab. Zur Flankierung der Rente mit 67 ist diese neue Leistung ungeeignet. Von ihr profitieren eher besser gestellte Erwerbstätige mit geschlossenen Erwerbsbiographien. Dies sind vor allem Männer. Außerdem profitieren nur Personen der Jahrgänge 1951 bis 1967/68. Ältere und Jüngere kommen nicht in den Genuss der neuen Leistung. Problematisch ist ferner, dass – je nach Anrechnung der Zeiten von Arbeitslosigkeit – ein weiterer Anreiz für Frühverrentungen entstehen kann. Wir kritisieren zudem die Finanzierung über Beitragsmittel.

Zur Flankierung der Rente mit 67 wollen wir einerseits ein Maßnahmenbündel, welches darauf zielt, dass die Personen auch tatsächlich bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Gleichzeitig wollen wir flexiblere Übergänge in die Rente. Wir wollen eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr bei Verringerung der Arbeitszeit bei der die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert sind und weiterhin Rentenansprüche aufbauen können. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen insbesondere für Geringverdienende verbessert werden. Zudem soll bereits ab 60 Jahren die Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente mit versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen geschaffen werden. D. h. die monatliche Rente verringert sich zwar, wird aber über einen längeren Zeitraum bezahlt. Gleichzeitig wird gewahrt, dass keine Vorteile gegenüber den regulären Renteneintrittsbezügen entsteht. Unsere Vorschläge zur Erwerbsminderungsrente komplettieren das Paket.

Solidarische Lebensleistungsrente

Die Einführung der „solidarischen Lebensleistungsrente“ soll voraussichtlich bis 2017 erfolgen, also deutlich später als die anderen in der Rente geplanten Leistungsverbesserungen. Die Lebensleistungsrente ist keine Antwort auf die Altersarmut. Sie ist mit so hohen Zugangsvoraussetzungen versehen, dass von ihr nur 1% aller Rentnerinnen und Rentner profitieren würde. Zudem sind die Voraussetzungen für den Bezug für die Betroffenen kaum durchschaubar und es wird auch kein Mindestniveau für langjährig Versicherte eingeführt. Wir wollen durch eine Garantierente sicher stellen, dass  für langjährig Versicherte, die in Rente gehen, unzureichende Rentenansprüche auf ein Mindestniveau von 850 Euro aufgestockt werden. Voraussetzung für die Garantierente soll eine Mindestversicherungszeit von 30 Jahren sein. Neben Beitragszeiten sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Ausbildung, Kindererziehung und Pflege auf die Mindestversicherungszeit von 30 Jahren angerechnet werden. Die Voraussetzungen für die Garantierente haben wir bewusst so gesetzt, dass sie gerade auch von Frauen realistisch zu erreichen sind. Die Garantierente wird durch Steuern finanziert.