Wirtschaftlicher Verbraucherschutz zu schwach ausgestattet

Der erste Haushaltsentwurf von Bundesminister Maas setzt nicht das in Taten um, was Schwarz-Rot großspurig im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Durch die Eingliederung ins Justizministerium ist der Verbraucherschutz nicht besser, sondern deutlich schlechter gestellt worden. Nur ein Bruchteil der Finanzmittel des vorherigen Verbraucherschutzetats sind im BMJV angekommen.

Ein neues Türschild und zwei neue Staatssekretäre dürfen nicht die einzige Konsequenz des neuen Ressortzuschnitts sein. Zur Gestaltung einer schlagkräftigen Verbraucherschutzpolitik sind auch ausreichend hohe finanzielle Mittel notwendig. Weder die Fachpolitiker, noch die Haushaltspolitiker der Koalition haben Anträge zur besseren finanziellen Ausstattung des Verbraucherschutzes gestellt.

Wir haben uns in der heutigen Beratung im Haushaltsausschuss für die Stärkung des Verbraucherschutzes durch zusätzliche 16 Millionen Euro eingesetzt. Die vielfältigen Themengebiete wie Energie, Finanzen, Recht und der digitale Verbraucherschutz müssen ausreichend finanziert werden. So fordern wir beispielsweise, dass die von uns schon lang geforderten Marktwächter für Finanzen und Digitales endlich eingeführt werden. Ebenso wollen wir die Verbraucherzentralen institutionell durch einen höheren Zuschuss stärken.