Am Montag, den 23. Juni 2014, besuchte eine Delegation der DGB-Jugend Tobias‘ Wahlkreisbüro in Landau. Da Tobias zur Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in Berlin war, übergaben die Gewerkschaftler Ihre Forderungen zum Mindestlohn an Tobias‘ Wahlkreismitarbeiter.
Der DGB fordert die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ohne Ausnahmen. Besonders die geplanten Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren, für studentische Hilfskräfte, Praktikanten und Langzeitarbeitslose werden scharf kritisiert. Tobias sicherte in seiner Antwort seine Unterstützung für die Forderung der DGB-Jugend zu und kritisierte die Pläne der Großen Koalition.
Die Antwort ist hier im Wortlaut nachlesbar:
Keine Ausnahmen vom Mindestlohn
Sehr geehrter Herr Priester,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni. Mit großem Interesse habe ich Ihren Brief, in dem sie sich gegen die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn aussprechen, gelesen. Artikel 1 im Grundgesetzt sagt „die Würde ist unantastbar“; damit ist sie auch unteilbar, wie sie gleich zu Beginn ihres Briefes schreiben.
Wir sind der Auffassung, dass Deutschland schon längst einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hätte einführen müssen, um die Lohnspirale nach unten zu stoppen. Seit 2004 liegen unsere Vorschläge dazu vor. Die vorherige schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich aus ideologischen Gründen schlicht geweigert, Lohndumping effektiv zu bekämpfen. Den großen Ankündigungen der SPD folgt nun nicht viel.
Die Große Koalition durchlöchert derzeit mit ihren Ausnahmen den Mindestlohn massiv. Durch die geplanten Ausnahmen für einzelne Branchen, Berufs- oder Personengruppen verfehlt der Mindestlohn sein Ziel. Grundsätzlich gilt, entscheidend für die Wirkungskraft des Mindestlohns ist seine Reichweite. Je mehr Ausnahmen zuglassen werden, desto weniger kann er als Schutz vor Lohndumping fungieren. Im Gegenteil: Die Ausnahme großer Gruppen vom Geltungsbereich des Mindestlohns birgt die Gefahr, dass er systematisch unterlaufen wird und ein neuer Niedriglohnsektor unterhalb des Mindestlohns entsteht. Das ist nicht nur ungerecht den betroffenen Beschäftigten gegenüber, sondern auch wettbewerbsverzerrend zulasten von Unternehmen, die ihre Angestellten fair bezahlen. Deswegen lehnen wir Versuche, ausufernde Ausnahmen vom Mindestlohn zu etablieren, ab.
Insbesondere die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahme von ehemals Langzeitarbeitslosen kritisieren wir. Diese Menschen können schon jetzt mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Statt dieses bewährte Modell weiterzuentwickeln, werden nun über eine Million Betroffene pauschal stigmatisiert. Von dieser Regelung profitieren zudem ausschließlich tarifungebundene Betriebe. Damit setzt die Bundesregierung Anreize zur Tarifflucht und konterkariert damit ihr selbstgestecktes Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken.
Auch die Ausnahme von unter 18-jährigen Beschäftigten sehen wir kritisch. Richtig ist das Ziel, alle jungen Leute mit einer Ausbildung ins Berufsleben starten zu lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Altersgrenze von 18 Jahren beim Mindestlohn jedoch kein geeignetes Instrument. Hierfür wäre vielmehr eine wirksame Ausbildungsgarantie erforderlich, wie wir Grünen sie mit unserem Konzept DualPlus vorschlagen.
Selbstverständlich muss der Mindestlohn auch für studentische Hilfskräfte und Praktikantinnen und Praktikanten gelten. Die Forderung von Peter Ramsauer, Ausnahmen gerade bei Praktika einzuführen zeigt deutlich wie in der Koalition über einen effektiven Schutz vor Niedriglöhnen nachgedacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner