Antrag: Moratorium für den Verkauf von Wohnimmobilien des Bundes

Am Freitag, den 4. Juli, soll unser Grüner Antrag „Moratorium beim Verkauf von Wohnimmobilien in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ im Plenum abgestimmt werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Große Koalition diese Abstimmung verhindern möchte und das Moratorium ablehnt.

Mit dem Antrag möchten wir ein Moratorium beim Verkauf von Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dort einleiten, wo strukturpolitische, wohnungspolitische und städtebauliche Ziele dies erforderlich machen.

Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren sind Anliegen des Bundes. Beispielsweise ist vielerorts bezahlbarer Wohnraum für Familien mit Kindern oder auch altersgerechte Wohnungen rar und könnte durch zusätzliche Wohnimmobilien in Hand von Gebietskörperschaften durch sozialverträgliche Mieten geschaffen werden. Das muss sich auch in der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln. Daher dürfen beim Verkauf von Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) künftig nicht mehr rein kaufmännische Kriterien, wie der Verkauf an den Meistbietenden, gelten. Um wohnungspolitische und städtebauliche Ziele von Ländern und Kommunen, wie den Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung durch steigende Mieten zu erreichen, muss die BImA künftig, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten, entsprechende Ziele der Länder und Kommunen in ihrer Vergabepolitik berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund ist neben einem Erstzugriffsrecht für Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune mehrheitliche beteiligt ist, dringend zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen fordern wir eine verbilligte Abgabe von bundeseigenen Immobilien unterhalb des Verkehrswertes.

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