Ergebnisse der langen Nacht der Haushaltsberatung

Bei der gestrigen letzten Beratung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 im Haushaltsausschuss hat die Koalition doch einige Überraschungen bereitgehalten. Beim Etat des Auswärtigen Amtes hat endlich auf Druck der Opposition die Koalition die Mittel für die Humanitäre Hilfe erhöht. Leider bleibt aber zu erwarten, dass auch 2015 die Krisen auf der Welt nicht weniger werden, gepaart mit der Ebola-Epidemie größten Ausmaßes werden die Mittel in Höhe von 400 Mio. Euro nicht ausreichen. Wir fordern deshalb 685 Mio. Euro für die Humanitäre Hilfe.

Bei der Krisenprävention ist die Koalition leider blind. In den vergangenen Jahren wurden hier die Mittelansätze regelmäßig überschritten und im Laufe des Haushaltsjahres deutlich erhöht. Deshalb fordern wir auch hier eine deutliche Mittelerhöhung, leider bisher ohne Erfolg. Gerade vor dem Hintergrund vieler schwerer Krisen sind hier wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung von Kriegen finanzierbar. Wir fordern deshalb eine deutliche Erhöhung und Mittel in Höhe von 133 Mio. Euro. Darüberhinaus fordern wir einen Ressortkreis Krisenprävention, in dem AA, BMI, BMZ und BMVg gemeinsam zum Thema arbeiten.

Auch beim Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz konnten wir durch unseren Druck die Mittel für die Verbraucherschutzpolitik erhöhen. Aber auch reichen die Mittel für die Marktwächter für Finanzen und Digitales weiterhin nicht aus. Wir fordern 10 Mio. Euro die die Marktwächter, die eine Wächterfunktion einnehmen sollen und damit die vielen Tausenden Verbraucherbeschwerden zu Finanzthemen und zur digitalen Welt systematisch erfasst und bessere Erkenntnisse über diese Märkte gezogen werden können. Aber dafür sind schlagkräftige Strukturen und eine gute Verzahnung mit den Aufsichtsbehörden notwendig, damit die Erkenntnisse der Marktwächter auch zu Konsequenzen wie Strafgeldern bis hin zu Vertriebsverboten führen.

Zum Etat des Bundesfinanzministeriums ist festzuhalten, dass das 100-Mio.-Programm zur Entlastung von Kommunen beim Erwerb von Konversionsliegenschaften immer noch nicht mit einem Konzept unterlegt ist. Das Programm ist nicht etatreif und ohne Konzept auch nicht umsetzbar! Wir lehnen dieses unausgereifte Programm ab und fordern stattdessen die Bundeshaushaltsordnung so zu ändern, dass nicht nur die Erstzugriffsoption der Kommunen auch auf Nicht-Konversionsliegenschaften ausgedehnt wird, sondern auch, dass in Ausnahmefällen der Verkauf an Kommunen ohne Bieterverfahren erfolgt.