Mehr Bundeskompetenz bei der Steuerverwaltung

Anlässlich des heute vorgestellten Berichtes des Bundesrechnungshofes zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen erklärt Tobias:

Der Präsident des Bundesrechnungshofes teilt unsere Kritik: Eine einheitliche Bundessteuerverwaltung muss endlich eingerichtet werden. Derzeit ist der einheitliche Vollzug der Steuergesetze bundesweit nicht sichergestellt. Da die Steuergesetze in den Ländern nicht einheitlich umgesetzt werden, ist was in Hamburg gilt noch lange nicht Realität in Bayern.

In Zeiten in denen es national wie international darum geht, großen Unternehmen die Steuerumgehungsmöglichkeiten auszutrocknen, ist es anachronistisch, weiterhin an 16 verschiedenen Ländersteuerverwaltungen festzuhalten. Dies ist teuer und ineffizient. In einem ersten Schritt fordern wir daher, dass die Zuständigkeit für sehr große Unternehmen und für sehr reiche Bürgerinnen und Bürger auf den Bund übertragen werden. Für eine transparente Steuergerechtigkeit ist der schrittweise Umbau zu einer Bundessteuerverwaltung nötig. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich bundeseinheitliche Standards festzulegen.

Ende 2019 laufen die bisherigen Regelungen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern aus. In seinem Bericht macht der Bundesrechnungshof die Leitplanken der Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen klar: es geht um ein System, in dem keine Mittel verschwendet und die Aufgaben klar und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden.

Auch der Solidarpakt läuft 2019 aus. Deswegen ist es sinnvoll, über die Zukunft des Solidaritätszuschlags nachzudenken. Wir wollen am Soli festhalten, dafür muss dieser aber für die Zukunft neu begründet werden. Selbstverständlich muss der Aspekt der Solidarität weiter Geltung behalten. Ziel muss sein, finanzschwache Länder und Regionen zu unterstützen -unabhängig von Himmelsrichtungen.