Persönliche Erklärung zum Bundeswehreinsatz gegen die Terrororganisation IS

Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Bundesregierung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Drucksachen 18/686618/6912

Ich stimme gegen den Antrag der Bundesregierung. Dies ist eine Gewissensentscheidung.

In Syrien und im Irak sind in den vergangenen vier Jahren hunderttausende unschuldige Menschen den Folgen eines schrecklichen Krieges und dem Handeln der Terrororganisation Daesch, die sich selbst als „Islamischer Staat“ bezeichnet, zum Opfer gefallen. Wir stehen in der Verantwortung, dieses Morden zu beenden. Dazu braucht es sowohl einen zivilen, politischen Ansatz als auch in letzter Konsequenz militärische Mittel gegen Daesch.

Meine Überzeugung, dass zu befürchten ist, Daesch nicht vollkommen ohne militärische Mittel bekämpfen zu können, kann jedoch nicht heißen, dass jedwede militärische Aktion auch sinnvoll ist. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem vorgelegten Mandat den derzeit größten Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte in die Wege zu leiten und geht nach eigener Einschätzung selbst davon aus, dass dieser Einsatz möglicherweise über Jahre andauern kann. Vom Verfahren her ist es in dieser Situation vollkommen unangebracht, das vorgelegte Mandat binnen vier Tagen parlamentarisch zu einer abschließenden Beschlussfassung zu bringen, zumal es weder politische noch materielle Gründe für diesen Zeitdruck gibt.

Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Bitte Frankreichs um unsere Unterstützung. Es steht außer Frage, dass wir unseren Europäischen Partnern gegenüber solidarisch sein wollen und werden. Dies heißt jedoch keineswegs, dass wir uns überhastet in einen Auslandseinsatz begeben müssen.

Die materiell tragenden Gründe für mein Abstimmungsverhalten sind vor allem zwei Schwächen, die das Vorgehen der Bundesregierung aufweist:

Ein militärisches Vorgehen gegen Daesch wird nur dann Aussicht auf Erfolg haben können, wenn es von einer breiten internationalen Koalition gegen den Terrorismus getragen ist. Die Russische Föderation und die Republik Türkei müssen gemeinsam mit dem Rest der Koalition Daesch bekämpfen und nicht eigene kontraproduktive Ziele verfolgen. Hierzu bedarf es eines gemeinsam abgestimmten Vorgehens unter dem Dach der Vereinten Nationen. Dies ist mit dem vorgelegten Mandat nicht der Fall.

Auch wenn ich der Überzeugung bin, dass das Vorgehen gegen Daesch in letzter Konsequenz wohl nicht ohne Militär erfolgreich sein wird, so kann der Konflikt in Syrien und dem Irak am Ende nur politisch gelöst werden. Die Frage bleibt unbeantwortet, wie die übrigen Konfliktparteien der Region zu einem friedlichen Ausgleich finden sollen. Es braucht zumindest Grundzüge eines Lösungsansatzes, wenn der Einsatz von Militär gegen Daesch wirklich zu einer Befriedung der Region beitragen soll.

Berlin, den 4. Dezember 2015