Der erste Halbjahresbericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe zeigt deutlich, wie dringend notwendig die Änderungen der Verkaufspraxis war. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren für eine Änderung der Verkaufspraxis per Höchstgebot eingesetzt. Seit gut einem Jahr ist die Verbilligungsrichtlinie für den Verkauf von Bundesimmobilien in Kraft, dadurch wird es Kommunenermöglicht, per Erstzugriff, ohne Bieterwettbewerb, eine Immobilie der Bundesanstalt zu erwerben. Stiftungen oder Anstalten an denen die Kommunen Mehrheitlich beteiligt sind, verfügen demnach ebenfalls über diese Möglichkeit. Gleichzeitig wird der Erwerb für Kommunen durch ein Förderprogramm unterstützt. Die verbilligte Abgabe der Immobilien soll die Kommunen bei der Schaffung sozialen Wohnraums unterstützen. Mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation wurde ebenfalls reagiert, Kommunen und Ländern werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen Immobilien mietzinsfrei überlassen. Instandsetzungsmaßnahmen wurden, in diesen Fällen, rückwirkend ebenfalls vom Bund übernommen. Der vorliegende Bericht stellt fest, dass 365 mietzinsfreie Grundstücksüberlassungsverträge abgeschlossen wurden. Dadurch hilft der Bund den Kommunen, in dem ca. 34 Mio. Euro Mietausgaben eingespart wurden. Für die Erstattung von Instandsetzungskosten wurden bisher 24 Erstattungsanträge eingereicht mit einem Volumen von 38 Mio. Euro. Der verbilligte Verkauf von Immobilien kam durch die Möglichkeit der mietzinsfreien Überlassung nur sehr zaghaft voran. Im Jahr 2015 wurden acht Immobilien verbilligt verkauft. Die Verbilligung belief sich dabei auf 2,6 Mio. Euro. In den mietzinsfrei überlassenen Bundesimmobilien sind bis zum 12. Februar 153.000 Menschen untergebracht worden. Durch den Verkauf zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen sollen weitere 14.000 Unterbringungsplätze geschaffen werden.
Halbjährlicher Bericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Das Haushaltsverfahren
Traditionell läutet die Haushaltswoche die zweite parlamentarische Jahreshälfte ein. Eine ganze Woche lang wird darüber diskutiert, wieviel Geld die Bundesregierung in einem Jahr wofür ausgeben darf. Der Haushaltsprozess beginnt im Frühjahr. Da legt die Bundesregierung dem Parlament einen Haushaltsentwurf vor. Dieser wird dann in erster Lesung im Bundestag debattiert. Da sich die Abgeordneten viel Zeit… weiterlesen
463.900 Euro Förderung für die Rietburg
Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) informiert über die Förderung der Ortsgemeinde Rhodt unter Rietburg durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Im Rahmen des Bundesprogramms „Denkmalschutz-Sonderprogramm Förderrunde XII“ wird Rhodt unter Rietburg mit 463.900 Euro bedacht. „Es freut mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Jahr Fördermittel aus dem… weiterlesen
Aufbauhilfe 2021 für Hochwasserkatastrophe verabschiedet
8 Wochen nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen wurde heute in 2. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen, dazu erklärt Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz: Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ist eine Nationale Aufgabe, mit der heutigen Verabschiedung des Sondervermögens im Bundestag werden endlich schnelle und unbürokratische Hilfen für die… weiterlesen
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