Halbjährlicher Bericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Der erste Halbjahresbericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe zeigt deutlich, wie dringend notwendig die Änderungen der Verkaufspraxis war. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren für eine Änderung der Verkaufspraxis per Höchstgebot eingesetzt. Seit gut einem Jahr ist die Verbilligungsrichtlinie für den Verkauf von Bundesimmobilien in Kraft, dadurch wird es Kommunenermöglicht, per Erstzugriff, ohne Bieterwettbewerb, eine Immobilie der Bundesanstalt zu erwerben. Stiftungen oder Anstalten an denen die Kommunen Mehrheitlich beteiligt sind, verfügen demnach ebenfalls über diese Möglichkeit. Gleichzeitig wird der Erwerb für Kommunen durch ein Förderprogramm unterstützt. Die verbilligte Abgabe der Immobilien soll die Kommunen bei der Schaffung sozialen Wohnraums unterstützen. Mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation wurde ebenfalls reagiert, Kommunen und Ländern werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen Immobilien mietzinsfrei überlassen. Instandsetzungsmaßnahmen wurden, in diesen Fällen, rückwirkend ebenfalls vom Bund übernommen. Der vorliegende Bericht stellt fest, dass 365 mietzinsfreie Grundstücksüberlassungsverträge abgeschlossen wurden. Dadurch hilft der Bund den Kommunen, in dem ca. 34 Mio. Euro Mietausgaben eingespart wurden. Für die Erstattung von Instandsetzungskosten wurden bisher 24 Erstattungsanträge eingereicht mit einem Volumen von 38 Mio. Euro. Der verbilligte Verkauf von Immobilien kam durch die Möglichkeit der mietzinsfreien Überlassung nur sehr zaghaft voran. Im Jahr 2015 wurden acht Immobilien verbilligt verkauft. Die Verbilligung belief sich dabei auf 2,6 Mio. Euro. In den mietzinsfrei überlassenen Bundesimmobilien sind bis zum 12. Februar 153.000 Menschen untergebracht worden. Durch den Verkauf zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen sollen weitere 14.000 Unterbringungsplätze geschaffen werden.