Der erste Halbjahresbericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe zeigt deutlich, wie dringend notwendig die Änderungen der Verkaufspraxis war. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren für eine Änderung der Verkaufspraxis per Höchstgebot eingesetzt. Seit gut einem Jahr ist die Verbilligungsrichtlinie für den Verkauf von Bundesimmobilien in Kraft, dadurch wird es Kommunenermöglicht, per Erstzugriff, ohne Bieterwettbewerb, eine Immobilie der Bundesanstalt zu erwerben. Stiftungen oder Anstalten an denen die Kommunen Mehrheitlich beteiligt sind, verfügen demnach ebenfalls über diese Möglichkeit. Gleichzeitig wird der Erwerb für Kommunen durch ein Förderprogramm unterstützt. Die verbilligte Abgabe der Immobilien soll die Kommunen bei der Schaffung sozialen Wohnraums unterstützen. Mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation wurde ebenfalls reagiert, Kommunen und Ländern werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen Immobilien mietzinsfrei überlassen. Instandsetzungsmaßnahmen wurden, in diesen Fällen, rückwirkend ebenfalls vom Bund übernommen. Der vorliegende Bericht stellt fest, dass 365 mietzinsfreie Grundstücksüberlassungsverträge abgeschlossen wurden. Dadurch hilft der Bund den Kommunen, in dem ca. 34 Mio. Euro Mietausgaben eingespart wurden. Für die Erstattung von Instandsetzungskosten wurden bisher 24 Erstattungsanträge eingereicht mit einem Volumen von 38 Mio. Euro. Der verbilligte Verkauf von Immobilien kam durch die Möglichkeit der mietzinsfreien Überlassung nur sehr zaghaft voran. Im Jahr 2015 wurden acht Immobilien verbilligt verkauft. Die Verbilligung belief sich dabei auf 2,6 Mio. Euro. In den mietzinsfrei überlassenen Bundesimmobilien sind bis zum 12. Februar 153.000 Menschen untergebracht worden. Durch den Verkauf zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen sollen weitere 14.000 Unterbringungsplätze geschaffen werden.
Halbjährlicher Bericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Aufbauhilfe 2021 für Hochwasserkatastrophe verabschiedet
8 Wochen nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen wurde heute in 2. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen, dazu erklärt Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz: Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ist eine Nationale Aufgabe, mit der heutigen Verabschiedung des Sondervermögens im Bundestag werden endlich schnelle und unbürokratische Hilfen für die… weiterlesen
Schnelle Aufbauhilfe für die Hochwasserkatastrophe ist wichtig
Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ im Deutschen Bundestag erklären die Spitzenkandidat*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz Tabea Rößner und Dr. Tobias Lindner: Tabea Rößner: „Eine schnelle Fluthilfe und unbürokratische Genehmigungsverfahren sind dringend geboten. Der nahende Herbst erfordert schnelles Handeln, damit sich die Lage im Winter nicht unnötig zuspitzt…. weiterlesen
Haushaltsentwurf 2022 – Luftnummern und Finanzierungslücken
Der heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 von Finanzminister Olaf Scholz ist ein verkrampfter Versuch an der alten Haushaltspolitik der schwarzen Null festzuhalten und nach den Corona-Jahren dahin zurück zu kehren. Anstatt neue Impulse für die Zukunft zu setzen, schreibt Scholz den Haushalt einfach fort, allerdings mit erheblichen strukturellen Schwächen. Dieser Haushalt… weiterlesen
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