Zum vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 erklärt Tobias:
„Eigentlich verdient der Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans überhaupt nicht die Bezeichnung „Plan“. Statt einer sinnvollen Priorisierung von Infrastrukturprojekten ist er eine große Wunschliste von Straßenbaumaßnahmen, die so – auch mit Mittelaufwüchsen für Infrastruktur – nie finanzierbar sein wird.
Der vierspurige Ausbau der B10 wurde in diesem Umfang von der Landesregierung nicht angemeldet, taucht nun aber – quasi als Placebo – im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans auf.
Fakt bleibt: Der Bau eines Basistunnels bei Annweiler wird für die nächsten Jahrzehnte weder finanzierbar noch wirtschaftlich sein. Die vorliegende Planung bei der B10 macht verkehrstechnisch überhaupt keinen Sinn! Millionen an Steuergeldern auszugeben zu wollen für immense Eingriffe in Natur und Landschaft, nur damit sich dann Fahrzeuge vor den Tunneln bei Annweiler stauen, ist reine Geldverschwendung.
Überhaupt, nur weil die B10 nun im vordringlichen Bedarf steht, heißt dies noch lange nicht, dass der Ausbau finanzierbar ist. Angesichts von 256 Milliarden Euro an Projekten im neuen Bundesverkehrswegeplan werden viele Projekte im vordringlichen Bedarf nie realisiert werden können.
Mit einem Bruchteil der Kosten für den Ausbau könnten auf der B10 Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit und eine intelligente Nutzung der dreispurigen Strecken finanziert werden, ganz zu schweigen von Chancen eines attraktiven Nahverkehrsangebots, von denen im Entwurf des Plans überhaupt keine Rede ist.“