Mietzinsfreie und verbilligte Abgabe von Bundesimmobilien

Bundes-Immobilien können verbilligt an Kommunen verkauft werden und für Flüchtlingsunterkünfte mietzinsfrei genutzt werden. Die Schaffung von sozialem Wohnungsbau in ehemaligen Bundes-Immobilien wird neuerdings auch vom Bund gefördert.

Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2015 fördert der Bund die Unterbringung von Flüchtlingen in Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durch eine mietzinsfreie Überlassung der Immobilien. Die Herrichtungskosten sollten ursprünglich durch die Länder übernommen werden. Im zweiten Nachtragshaushalt 2015 wurde festgelegt, dass die Kosten auf Antrag vom Bund erstattet werden. Im Jahr 2015 wurden durch die neue Regelung bundesweit 380 Unterkünfte für Flüchtlinge mietzinsfrei vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Mindereinnahme der Miete belief sich auf ca. 34 Millionen Euro. Die entstandenen Herrichtungskosten wurden in Höhe von ca. 50 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2015 beziffert. Ca. 25 Anträge für die Erstattung für Herrichtungskosten gingen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein.

Im Haushaltsgesetz 2016 wurden die Möglichkeit der verbilligten Abgabe von Bundesimmobilien an Kommunen und Länder deutlich erhöht. Die Verbilligung pro Konversionsimmobilie soll bis zu 350.000 Euro, bzw. maximal 50% des Kaufpreises, ermöglicht werden. Bei einer Nutzung der Konversionsliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen sind weitere Verbilligungen möglich. Max. 500.000 Euro pro Immobilie können dann verbilligt werden.

Neben der mietzinsfreien Unterbringung von Flüchtlingen und dem verbilligten Verkauf von Konversionsliegenschaften sind mit dem Haushaltsjahr 2016 jetzt auch Abschläge für die Schaffung von sozialem Wohnungsbau eingeführt worden. Pro neu geschaffene Wohneinheit mit sozialer Bindung ist eine verbilligte Abgabe in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Gerade beim sozialen Wohnungsbau haben wir GRÜNE seit langem auf die Defizite hingewiesen. Die jetzt eingeführte verbilligte Abgabe ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass aufgrund der mietzinsfreien Nutzung von Liegenschaften der verbilligte Verkauf nur zögerlich vorran kam. Im Jahr 2015 wurden nur neun Immobilien an Kommunen verkauft. Damit wurden Verbilligungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro. gewährt, im Haushalt waren jedoch 25 Mio. Euro vorgesehen. Es ist also noch Luft nach oben.