Beim Berichterstattergespräch im Bundesfinanziministerium am 17.10.2016 wurden von Tobias die Themen Immobilienverkäufe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angesprochen.
Durch die mietzinsfreie Überlassung von BImA-Liegenschaften zur Unterbringung von Geflüchteten an Länder und Kommunen konnten 166.662 Unterbringungsplätze geschaffen werden. Damit wird mit einer Mietmindereinnahme von rund 50 Mio. Euro in diesem Jahr gerechnet. In 2017 wird mit einem Rückgang der benötigten Unterbringungsplätze gerechnet, erste Rückgabe-Gespräch finden in Kürze statt.
Seit September 2015 ist es Ländern und Kommunen auch möglich, die anfallenden Herrichtungskosten vom Bund erstatten zu lassen. Hier wird mit einem Finanzvolumen von rund 70 Mio. Euro in diesem Jahr gerechnet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der mietzinsfreien Überlassung von BImA-Immobilien kam der verbilligte Verkauf von Immobilien nicht richtig in Fahrt. Seit Programmbeginn 2015 konnten erst 17 Immobilien mit einer Verbilligung von 4,5 Mio. Euro verkauft werden, bereit stünden 25 Mio. Euro. Für die neue Regelung der Verbilligung aufgrund der Schaffung sozialen Wohnungsbaus wurden 36 Interessensbekundungen ausgesprochen, aber noch kein Vertrag unterzeichnet.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat in den letzten Jahren immer wieder neue Aufgaben hinzugekommen, so jüngst die Kontrolle über die Einhaltung des Mindestlohns. Die Ausbildungsoffensive ist zwar angelaufen, dennoch ist der Zulauf zur FKS unter den Möglichkeiten, so dass dieses Jahr deutlich weniger Prüfungen durchgeführt werden konnten. Wir sehen hier weiterhin eine deutliche Erhöhung der Personalstellen bei der FKS für dringend erforderlich.