Die Bundeswehr setzt in manchen Projekten schon jetzt externe Berater in großem Umfang ein. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist offensichtlich sehr unterschiedlich: Trotz erheblicher Ausgaben für externe Unterstützung kommt das Mehrzweckkampfschiff MKS 180 nicht voran. Externe Berater verursachen zwar erhebliche Kosten, machen aber nicht automatisch alles besser. Dennoch plant Ursula von der Leyen in Kürze den Einsatz externer Berater in ihrem Haus weiter auszuweiten und einen 200 Millionen Euro Beratervertrag an eine Handvoll Unternehmen zu vergeben. Dabei hat der Bundesrechnungshof beim Einsatz von Beratern gewarnt, dass das Risiko für die Neutralität des Verwaltungshandelns wegen der Konzentration auf wenige Unternehmen steigt. Das Mindeste, was eine Verwaltung gewährleisten muss, ist Transparenz über den Einsatz externer Unterstützung.
Von der Leyen hatte Transparenz in ihrem Ministerium versprochen. Beim Einsatz von Beratungsleistungen gibt ihr Ressort trotzdem nur scheibchenweise Informationen preis. So führt der Bericht der Bundesregierung zu Zahlungen an externe Berater im Haushaltsjahr 2015 zwar Fälle im Verteidigungsressort auf, die nun genannten Unterstützungsleistungen sind jedoch allesamt neu. Das Ministerium hat erst auf meine explizite Nachfrage einen Einblick gewährt. Der Rückzug auf semantische Unterschiede zwischen Beratung und Projektunterstützung ist vor dem Hintergrund des Transparenzversprechens der Ministerin eine faule Ausrede. Das Verteidigungsministerium muss mehr Offenheit über den Einsatz externer Personen in seinen Rüstungsprojekten schaffen.
Perspektivisch benötigt die Bundeswehr wieder ausreichendes und qualifiziertes eigenes Personal. Der dauerhafte Einsatz von externen Beratern droht zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung zu führen und die Lücken im Ressort zu vergrößern.