Geplante Zweite Rheinbrücke – viele Berichte, wenig Neues

Seit der Bundesrechnungshof die geplante Zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe in seinen Bemerkungen im April 2015 als unnötig bezeichnete, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Das Bundesverkehrsministerium hat zwar mittlerweile fünf Berichte vorgelegt, jedoch bleiben dabei regelmäßig zentrale Fragen des Ausschusses unbeantwortet.

Der nächste Bericht an den Ausschuss wird am 31. Mai erwartet, damit wird die zweite Rheinbrücke noch vor der Sommerpause ein weiteres Mal im Ausschuss beraten werden. Es bleibt abzuwarten, ob dann durch das Bundesverkehrsministerium alle Fakten auf den Tisch gelegt wurden.

Was sagt der Bundesrechnungshof zum Vorgang? Der Bundesrechnungshof hat stets betont, dass sich mit einer zweiten Brücke die Stausituation weiter verschärfen wird. Die Probleme liegen nicht bei der bestehenden Brücke, sondern bei der verkehrlichen Anbindung, hier hat das Bundesverkehrsministerium auch nach fast zwei Jahren keinen planerischen Fortschritt erzielt.

Zuletzt hat sich der Ausschuss am 27. Januar mit der Thematik befasst und das Ministerium erneut einstimmig aufgefordert die Fernverkehrsrelevanz nachvollziehbar zu belegen. Die Fernverkehrsrelevanz bestimmt, ob der Bund oder die Länder für die Finanzierung der Brücke aufkommen müssen. In einer ersten Untersuchung aus dem Jahr 2010 lag die Fernverkehrsrelevanz noch bei 5%, wieso er in der neuesten Verkehrsuntersuchung mit 30% angegeben wird, kann der BRH nicht nachvollziehen.

Doch auch in den vorangegangen Sitzungen konnte der Bundesrechnungshof keine lobenden Worte finden: Im Januar und Mai 2016 blieb nur die Feststellung, dass keine neuen Ergebnisse vorliegen, die bewertet werden können. Ein Jahr nachdem der Ausschuss eine Untersuchung über die verkehrlichen Auswirkungen der Anbindung der B293 an die B36 gefordert hat, versäumte es das Bundesverkehrsministerium etwas Brauchbares vorzulegen. Darüber hinaus kritisierte der Bundesrechnungshof, dass das Bundesverkehrsministerium das Ergebnis der Verkehrsplanung bereits vorweg nahm, indem in Karlsruhe einzelne Knotenpunkte umgeplant werden sollten, bevor das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung vorlag.

In der Ausschusssitzung im Januar 2017 hat der Bundesrechnungshof moniert, dass Entgegen dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses hat das aktuelle Verkehrsgutachten die Verkehrssituationen an den städtischen Knotenpunkten nicht bewertet. Daher fehlt laut Bundesrechnungshof der Nachweis, dass eine zweite Rheinbrücke die Stausituation in Karlsruhe verbessern würde.

Hier geht es zu den stets einstimmigen gefassten Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses:

RPA-Beschluesse-Sitzung16 RPA-Beschluesse-Sitzung18 RPA-Beschluesse-Sitzung20 RPA-Beschluesse-Sitzung24 RPA-Beschluesse-Sitzung29