Der halbjährliche Bericht über den Stand der Verbilligungen und Abschläge für Sozialen Wohnungsbau beim Verkauf bundeseigener Immobilien zeigt, dass das Programm langsam Fahrt aufnimmt. Seit das 100-Millionen-Euro-Programm am 11. November 2015 beschlossen wurden, wurden Verbilligungen von insgesamt 10 Millionen Euro gewährt. Im Jahr 2016 wurden immerhin 11 Immobilien verbilligt verkauft. Die Ergänzung der Verbilligungsrichtlinie um Abschläge zur Schaffung Sozialen Wohnraums bei den Haushaltsberatungen für den Etat 2016 war ein wichtiger Schritt. Denn insbesondere die Abschläge für die Schaffung Sozialen Wohnungsbau erfreuen sich großer Nachfrage. Da der planungsrechtliche Vorlauf einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten 2016 erst 3 Liegenschaften für diesen Zweck veräußert werden, es liegen allerdings 35 weitere Interessensbekundungen von Kommunen vor. Die gewährten Verbilligungen für den Sozialen Wohnungsbau waren mit 4,9 Millionen Euro erfreulich hoch.
Durch die ergänzte Verbilligungsrichtlinie hat der Soziale Wohnungsbau neuen Auftrieb bekommen. Die in den letzten Haushaltsberatungen zum Etat 2017 erwirkte Verlängerung der Programmlaufzeit um zwei Jahre war zwingend notwendig. Die Klarstellung, dass bei allen entbehrlichen BImA-Immobilien ein Direktverkauf an Kommunen möglich ist, war ebenfalls längst überfällig.
Ein zweiter Halbjahresbericht legt die mietzinsfreien Überlassungen von Immobilien an Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten dar. 2016 waren 480 Immobilien und Teilimmobilien mit insgesamt 170.000 Unterbringungsplätzen überlassen worden. Im Jahr 2016 sind dadurch Mietmindereinnahmen von 129 Millionen Euro entstanden. Die Nachfrage ist inzwischen annähernd zum Stillstand gekommen. Erste Kündigungen sind schon eingegangen. Deshalb erfolgen Überlassungen seit 2016 nur noch dann, wenn der Bedarfsträger konkrete Unterbringungsbedarfe darlegt und über einen längeren Zeitraum plausibilisiert sowie den Fortbestand prognostiziert. Neu ist die Nachfrage nach kleineren Objekten zur Anschlussunterbringung der Geflüchteten mit Aufenthaltsgenehmigung.
Die Erstattungen für Herrichtungskosten belaufen sich auf rund 152 Millionen Euro im Jahr 2016, allerdings liegen noch weitere Anträge mit einem Volumen von 20 Millionen Euro vor. Die BImA hat auf den zurückgehenden Bedarf reagiert und eine Sonderkündigungsklausel ermöglicht, die bei einer Belegung von nur 10% über einen Zeitraum von 6 Monaten greift.