Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig für mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen in Bundesministerien gestimmt. Vorangegangen war ein Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung, der u.a. die mangelnde Aussagekraft und Einheitlichkeit der bisherigen Beraterberichte kritisierte. In dem einstimmigen Beschluss werden die Ministerien verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2017 die externen Beratungsleistungen einschließlich Art der Auftragserteilung und Kreis der beauftragten Unternehmen in jährlichen Berichten darzustellen. Außerdem müssen zukünftig auch alle Beraterverträge mit einem Volumen von unter 50 000 Euro summarisch pro Einzelplan nachgewiesen werden. Die Bundesverwaltung nimmt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vielfach die Expertise von externen Beratern in Anspruch. Die Ausgaben für diese Leistungen unterliegen einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch den Haushaltsausschuss des Bundestages, der seit dem Jahr 2007 jährlich über entsprechende Zahlungen informiert werden muss. Die Erweiterung der Berichte über externe Beratungsleistungen bedeutet eine deutliche Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln.
Mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen
Das Haushaltsverfahren
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463.900 Euro Förderung für die Rietburg
Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) informiert über die Förderung der Ortsgemeinde Rhodt unter Rietburg durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Im Rahmen des Bundesprogramms „Denkmalschutz-Sonderprogramm Förderrunde XII“ wird Rhodt unter Rietburg mit 463.900 Euro bedacht. „Es freut mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Jahr Fördermittel aus dem… weiterlesen
Aufbauhilfe 2021 für Hochwasserkatastrophe verabschiedet
8 Wochen nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen wurde heute in 2. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen, dazu erklärt Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz: Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ist eine Nationale Aufgabe, mit der heutigen Verabschiedung des Sondervermögens im Bundestag werden endlich schnelle und unbürokratische Hilfen für die… weiterlesen
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