Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig für mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen in Bundesministerien gestimmt. Vorangegangen war ein Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung, der u.a. die mangelnde Aussagekraft und Einheitlichkeit der bisherigen Beraterberichte kritisierte. In dem einstimmigen Beschluss werden die Ministerien verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2017 die externen Beratungsleistungen einschließlich Art der Auftragserteilung und Kreis der beauftragten Unternehmen in jährlichen Berichten darzustellen. Außerdem müssen zukünftig auch alle Beraterverträge mit einem Volumen von unter 50 000 Euro summarisch pro Einzelplan nachgewiesen werden. Die Bundesverwaltung nimmt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vielfach die Expertise von externen Beratern in Anspruch. Die Ausgaben für diese Leistungen unterliegen einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch den Haushaltsausschuss des Bundestages, der seit dem Jahr 2007 jährlich über entsprechende Zahlungen informiert werden muss. Die Erweiterung der Berichte über externe Beratungsleistungen bedeutet eine deutliche Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln.
Mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen
Aufbauhilfe 2021 für Hochwasserkatastrophe verabschiedet
8 Wochen nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen wurde heute in 2. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen, dazu erklärt Dr. Tobias Lindner, Bundestagsabgeordneter der Südpfalz: Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ist eine Nationale Aufgabe, mit der heutigen Verabschiedung des Sondervermögens im Bundestag werden endlich schnelle und unbürokratische Hilfen für die… weiterlesen
Schnelle Aufbauhilfe für die Hochwasserkatastrophe ist wichtig
Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ im Deutschen Bundestag erklären die Spitzenkandidat*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz Tabea Rößner und Dr. Tobias Lindner: Tabea Rößner: „Eine schnelle Fluthilfe und unbürokratische Genehmigungsverfahren sind dringend geboten. Der nahende Herbst erfordert schnelles Handeln, damit sich die Lage im Winter nicht unnötig zuspitzt…. weiterlesen
Haushaltsentwurf 2022 – Luftnummern und Finanzierungslücken
Der heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 von Finanzminister Olaf Scholz ist ein verkrampfter Versuch an der alten Haushaltspolitik der schwarzen Null festzuhalten und nach den Corona-Jahren dahin zurück zu kehren. Anstatt neue Impulse für die Zukunft zu setzen, schreibt Scholz den Haushalt einfach fort, allerdings mit erheblichen strukturellen Schwächen. Dieser Haushalt… weiterlesen
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