Persönliche Erklärung zur ATALANTA-Abstimmung (18/234)

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Omid Nouripour, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel, Doris Wagner und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung:

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (Tagesordnungspunkt 16) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Einrichtung der Mission EU NAVFOR Atalanta von Anfang an unterstützt. Die Mission hat die Eindämmung der Folgen der Piraterie vor dem Horn von Afrika zum Ziel, in erster Linie den Schutz humanitärer Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms. Unsere Unterstützung geschah im Wissen darum, dass diese Mission nur eine Symptombekämpfung sein kann, denn die Ursachen für die Piraterie liegen in der andauernden Krise des somalischen Staats.

Die im Jahr 2012 erfolgte Ergänzung des Mandats um die Möglichkeit, auch an Land zu operieren, und zwar in einem zwei Kilometer in das Landesinnere reichenden Küstenstreifen, hat den Charakter der Mission verändert. Viele Expertinnen und Experten warnten damals davor, dass Operationen an Land zur Eskalation des Konflikts in Somalia beitragen und die Mission in innersomalische Kämpfe verwickeln könnte – zum Schaden ihres eigentlichen Ziels. Aus diesem Grund hat sich die grüne Bundestagsfraktion bei den Abstimmungen zu diesem Mandat in den vergangenen Jahren mit großer Mehrheit enthalten. In den vergangenen fünf Jahren hat Atalanta lediglich einmal an Land operiert. Das Eskalationsrisiko bei einem erneuten Einsatz dieser Art besteht aber weiter.

Gleichzeitig hat sich die humanitäre und politische Lage in Somalia in den vergangenen beiden Jahren verändert. Aufgrund der anhaltenden Dürren hat sich die Abhängigkeit der Bevölkerung von Hilfslieferungen deutlich verstärkt. Die Zahl der Schiffe, die Hilfsgüter durch den Golf von Aden transportieren, ist gestiegen und bedingt einen höheren Schutzbedarf. Nach Jahren eines steten Rückgangs der Piraterieaktivität ist diese in den vergangenen Monaten – auch aufgrund der reduzierten Präsenz von Atalanta und anderen Anti-Piraterie-Missionen – wieder leicht gestiegen.

Anfang dieses Jahres wurde eine neue somalische Regierung gewählt. Die somalische Bevölkerung und die internationale Gemeinschaft verbinden mit ihr große Hoffnung auf eine Wende hin zu einer konstruktiveren und weniger korrupten Politik, die zur Stabilisierung des Landes und damit auch zur Eindämmung der Piraterieursachen beitragen könnte. Bis sie die Chance hat, ihr Programm umzusetzen, wäre ein erneutes Erstarken der Piraten auch für diese Regierung eine Gefahr.

Wir stehen daher in der Abwägung zwischen den schwerwiegenden Bedenken gegen einen möglichen Einsatz an Land und den Bedrohungen der Piraterie für die humanitäre Versorgung und das Reformprogramm der neuen somalischen Regierung. Angesichts der bisher sehr zurückhaltenden Nutzung der Landoption und des wachsenden Ernsts der humanitären Lage ist unsere Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Mandat gefallen.

Plenarprotokoll 18/234 (PDF): http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18234.pdf