Rechenschaftsbericht der Parteien

Alle zwei Jahre erstattet der Präsident des Deutschen Bundestages dem Deutschen Bundestag über die Entwicklungen der Parteifinanzen sowie über den Rechenschaftsbericht der Parteien Bericht. So steht es seit 1968 in §23 des Parteiengesetzes. Die Berichte werden dann als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Ab Seite 137 sind die Spenden und Mandatsbeiträge an die Partei Bündis90/DIE GRÜNEN, deren Gesamtwert im Rechnungsjahr 10.000 Euro übersteigen aufgelistet. Hier geht es zum Bericht.