Mitteilung
1. März 2018
Tobias Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach §53a GG
Am Donnerstag, den 1. März, hat der Deutsche Bundestag in geheimer Wahl die Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss gemäß §53a des Grundgesetzes gewählt.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern, die sich aus zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen.
Wenn im Verteidigungsfall für das Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen kann der Gemeinsame Ausschuss die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates wahrnehmen.
Vergangene Woche reiste ich nach Thailand und Pakistan. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns verdeutlicht, dass wir unsere Wirtschaftsaußenpolitik stärken müssen um Lieferketten diversifizieren zu können. So reduzieren wir einseitige Abhängigkeiten und stellen uns für die Zukunft resilienter auf. Nicht nur deshalb ist der Indo-Pazifik eine außenpolitische Priorität der Bundesregierung. Auf meiner Reise… weiterlesen
Mitteilung
1. Februar 2023
Letzte Woche reiste ich für einige Tage in den Irak. Nachdem dort im Oktober das Parlament die neue Regierung bestätigt hat, hat sich diese ambitionierte Ziele zur Stabilisierung des Landes und für das Wohlergehen der Menschen im Land gesetzt. In Gesprächen mit dem Präsidenten Latif Rashid, dem Außenminister Fuad Hussein, der Ministerin für Migration und… weiterlesen
Mitteilung
23. Dezember 2022
Meine letzte Reise vor Weihnachten führte mich mit dem Nachtzug nach Kyiv. Vor ziemlich genau einem Jahr war ich zuletzt hier. Damals war es meine erste Reise als Staatsminister. Seit dem 24. Februar arbeite ich, wie viele im Auswärtigen Amt, an der Frage, wie wir die Ukraine bestmöglich unterstützen können in der Verteidigung gegen den… weiterlesen