Mitteilung
1. März 2018
Tobias Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach §53a GG
Am Donnerstag, den 1. März, hat der Deutsche Bundestag in geheimer Wahl die Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss gemäß §53a des Grundgesetzes gewählt.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern, die sich aus zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen.
Wenn im Verteidigungsfall für das Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen kann der Gemeinsame Ausschuss die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates wahrnehmen.
Der Indo-Pazifik bleibt für Deutschland eine außenpolitische Priorität. Mit allen drei Ländern teilen wir das Interesse an Erhalt und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Ein Grundstein unserer Sicherheitspolitik ist auch die Energiewende. Darum ging es für mich während des „Shangri-La Dialogue“ in Singapur. Das ist die wichtigste Sicherheitskonferenz in der Region Asien-Pazifik. Während der Reise konnte… weiterlesen
Letzte Woche, vom 16. bis 18. Mai, nahm ich am internationalen Überprüfungsforum zum Globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen in New York teil. Was ist der Globale Migrationspakt? Mit dem Pakt wurden 2018 globale Leitprinzipien und ein Katalog von Zielsetzungen für die internationale Migrationspolitik verabredet. Ziel ist es, die weltweite Migration besser zu regeln und ordnen…. weiterlesen
Letzte Woche war ich viel unterwegs: zuerst in Brüssel bei der IV. Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region. Danach ging es weiter nach Marrakesch zum Ministertreffen der globalen Anti-IS Koalition. Die Woche endete mit der Lennart Meri Konferenz in Tallinn. Unterstützung für Syrien Seit elf Jahren leiden die Menschen in Syrien unter… weiterlesen