Mitteilung
1. März 2018
Tobias Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach §53a GG
Am Donnerstag, den 1. März, hat der Deutsche Bundestag in geheimer Wahl die Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss gemäß §53a des Grundgesetzes gewählt.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern, die sich aus zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen.
Wenn im Verteidigungsfall für das Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen kann der Gemeinsame Ausschuss die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates wahrnehmen.
Mitteilung
23. Februar 2021
Am Dienstag, den 23.02.2021 hat die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Dr. Högl den 62. Jahresberichts vorgestellt. Wie erwartet gleicht der Jahresbericht in seiner Problembeschreibung auch unter der neuen Wehrbeauftragten den Berichten der Vorjahre. Die Probleme bei der Bundeswehr wachsen Jahr für Jahr an, ebenso wie der Etat. Das Rezept der Union „Viel Geld hilft viel“… weiterlesen
Mitteilung
22. Februar 2021
Nach Jahren, in denen der Verteidigungsetat massiv gewachsen ist, befindet sich die Bundeswehr zu Beginn des Jahres 2021 in einer Situation, in der sie der Gefahr einer wachsenden Diskrepanz zwischen Anspruch auf der einen und Ressourcen auf der anderen Seite ausgesetzt ist. Die Bundesregierung hat mit dem Weißbuch 2016 und dem daraus abgeleiteten Fähigkeitsprofil über… weiterlesen
Mitteilung
22. Februar 2021
1. Heißt so ein Gesetz jetzt, dass es mehr Geld für Rüstung gibt? Nein. Ein Verteidigungsplanungsgesetz setzt Prioritäten, macht aber keine Vorfestlegung über die Höhe der Verteidigungsausgaben. Fast alle großen Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr sind verspätet und kosten am Ende deutlich mehr als ursprünglich geplant. Hier setzt das Verteidigungsplanungsgesetz an: zu Beginn gibt es eine klare… weiterlesen