Tobias Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach §53a GG

Am Donnerstag, den 1. März, hat der Deutsche Bundestag in geheimer Wahl die Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss gemäß §53a des Grundgesetzes gewählt.

Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern, die sich aus zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen.

Wenn im Verteidigungsfall für das Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen kann der Gemeinsame Ausschuss die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates wahrnehmen.