Mitteilung
1. März 2018
Tobias Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach §53a GG
Am Donnerstag, den 1. März, hat der Deutsche Bundestag in geheimer Wahl die Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss gemäß §53a des Grundgesetzes gewählt.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern, die sich aus zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen.
Wenn im Verteidigungsfall für das Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen kann der Gemeinsame Ausschuss die Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates wahrnehmen.
In Bagdad wurde ich von Premierminister al-Sudani empfangen. Wir sprachen über bilaterale Themen, aktuelle regionale Entwicklungen und die Weiterentwicklung unserer starken deutsch-irakischen Beziehungen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen im Nahen und Mittleren Osten ist es wichtig, die Zusammenarbeit mit Partnern der Region zu festigen und weiter auszubauen. In diesem Sinne traf ich den Nationalen Sicherheitsberater Qassem… weiterlesen
Meine Reise führte mich weiter nach Erbil in der Region Kurdistan-Irak. Die Region Kurdistan-Irak (KRI) genießt laut Verfassung weitgehende Autonomierechte. In Erbil traf ich Premierminister der KRI Masrour Barzani. Wir tauschten uns über unsere bilaterale Zusammenarbeit sowie über die aktuelle Lage in der Region und die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Region Kurdistan Irak aus. Ein besonderes… weiterlesen
Ich bin für politische Gespräche nach Irak aufgebrochen. Im Zentrum meines Besuchs stehen neben der politischen und sicherheitlichen Lage die bilaterale Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung, sowie die Arbeit der Anti-IS Koalition. Bilateral wollen Irak und Deutschland die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Energie und Klima weiter vertiefen. Hintergrund: Deutschland und Irak verbinden konstruktive und gute… weiterlesen