Die Vorgänge in der Bundesregierung bei der Haushaltsaufstellung gleichen immer mehr einem Stück aus dem Tollhaus. Noch bevor am Mittwoch überhaupt das Bundeskabinett einen Entwurf beschlossen hat, streiten sich Ministerien öffentlich über die richtige Ausgabenhöhe. Mit planmäßigem und stimmigem Regierungshandeln hat dies nichts mehr zu tun, sondern eher mit der Spätphase einer tief in sich zerstrittenen Koalition.
Ursula von der Leyen fordert nun wieder einmal eine Etaterhöhung, obwohl in den letzten Jahren gerade das Verteidigungsministerium wie kein anderes Ressort zusätzliche Mittel erhalten hat. Dabei vergisst sie, dass der Wehretat wie kein anderer Haushalt für den laxen Umgang mit Steuergeldern steht. Wer regelmäßig ein Fall für den Bundesrechnungshof ist und dann auch noch Airbus Schadensersatz für den A400M erlassen will, sollte nicht mehr Geld fordern.
Anscheinend erwartet die Ministerin, dass nun das Parlament bei den Haushaltsberatungen die Kohlen für sie aus dem Feuer holt und weiteres Geld obendrauf legt. Gleichzeitig droht sie mit der Streichung von Rüstungsprojekten wie Flugzeugen, die auch für Hilfsmissionen oder die Evakuierung von deutschen Staatsbürgern genutzt werden sollen. Das klingt mehr nach Erpressung als nach sinnvoller Priorisierung. Ich kann nur hoffen, dass sich Frau von der Leyen darüber im klaren ist, dass der Haushaltsausschuss nicht nur über die Höhe der Ausgaben entscheidet, sondern auch, welche Beschaffungsvorhaben umgesetzt werden und welche nicht. Als Grüne haben wir zahlreiche gute Vorschläge, wenn es darum geht, unnötige Ausgaben im Wehretat einzusparen. Ursula von der Leyen kann mich gerne fragen.
Ich erwarte von der Verteidigungsministerin, dass sie gegenüber dem Parlament transparent darlegt, warum sie welche Beschaffungsvorhaben in den kommenden Jahren anstoßen will und welche Kosten dies verursacht, statt lauthals nach mehr Geld zu rufen. Das „Fähigkeitsprofil der Bundeswehr“, das solche Fragen beantworten soll, lässt seit einem Jahr auf sich warten und soll wohl erst im Herbst vorgelegt werden. Hierüber braucht es eine breite Debatte im Bundestag und seinen Ausschüssen.