In der heutigen Sondersitzung des Verteidigungsausschusses hat Tobias eine Unterrichtung der Bundesregierung zur aktuellen Lage in Syrien und zu einer möglichen deutschen Beteiligung an Vergeltungsschlägen gegen Assad beantragt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im April nach den Militärschlägen der Koalition der Willigen ein erstes Gutachten zur Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht vorgelegt. In dieser Woche erreichte das Parlament ein zweites Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, in dem ein möglicher Vergeltungsschlag als völkerrechts- und verfassungswidrig bezeichnet. Die Bundesregierung blieb hier wie in vielen Punkten sehr vage. Keine Aussage gab es über die Form der Anfrage von amerikanischer Seite. Viele Informationen erhält das Parlament erst aus den Medien und dann nur auf Nachfrage im Ausschuss.
In Syrien steht eine neue Offensive bevor, die für sich schon unendlich viel Leid verursachen wird. Der Einsatz von chemischen Waffen wäre ein abscheuliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Statt über Bestrafungsaktionen nach einem Chemiewaffeneinsatz zu spekulieren, müssen Deutschland und die EU alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit es erst gar nicht dazu kommt. Die EU muss mit einer Stimme sprechen und massiven politischen Druck auf die Verbündeten von Assad ausüben, allen voran Russland und Iran. Das ohnehin schon unbeschreibliche Leid der Bevölkerung muss gestoppt werden. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, das Leid der rund 2,9 Millionen Menschen in Idlib durch eine humanitäre Offensive zu mindern. Es braucht dringend Verhandlungen über eine Evakuierung der Zivilbevölkerung aus der Stadt. Dafür fordern wir eine Sondersitzung des Europäischen Rates.
Die Bundeswehr jenseits von Völkerrecht und Verfassung zur Unterstützung von Vergeltungsschlägen nach einem Chemiewaffeneinsatz einzusetzen, wäre falsch und gefährlich. Wenn die Bundesregierung tatsächlich nach einem Angriff auf Assad erst nachträglich den Bundestag befassen will, wäre das nicht nur abenteuerlich, sondern mit der Rechtslage nicht vereinbar. Jeder Einsatz der Bundeswehreinsatz muss vorab dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden. Seit den ersten Pressemeldungen vom Sonntag ist genug Zeit für eine Unterrichtung des Parlaments vergangen. Dass die Bundesregierung sich jedoch weiterhin gegenüber dem Parlament in Schweigen hüllt, ist nichts weniger als eine Missachtung des Parlaments.