Wir hatten im Haushaltsausschuss eine Debatte über den Bericht externe Berater in der Bundesverwaltung gefordert, weil wir ein konkretes Interesse an der Aufklärung der aktuellen Vorgänge im Verteidigungsministerium haben und weil dieser Bericht nur einen Bruchteil der Leistungen darstellt, die die Bundesregierung bei Beratungsunternehmen einkauft und daher zwingend der Verbesserung bedarf.
Ursula von der Leyen darf die Vorgänge in der Cyberabteilung nicht als Einzelfälle abtun. Ich erwarte, dass das BMVg jetzt grundsätzlich alle Auftragsvergaben an Unternehmensberater untersucht. Die Innenrevision des BMVg muss den Sachverhalt umfassend prüfen und aufklären. Der Rechnungshof legt in seinem Bericht dar, dass das Bundesministerium der Verteidigung Rahmenverträge zweckentfremdet und so Beratungsleistung vergaberechtswidrig abgerufen hat. Das Ministerium hat es zudem teilweise zur zwingenden Bedingung gemacht, dass bestimmte Personen und Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden müssen, wenn Beraterfirmen aus Rahmenverträgen zum Zuge kommen wollten.
Es geht hier aber lange nicht mehr um punktuelle Beratung. Das Ministerium setzt inzwischen teure Unternehmensberater für Alltagsarbeit ein, statt offene Stellen zu besetzen. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine punktuelle Beratung durch Externe. Diese kann sogar äußerst hilfreich sein. Der dauerhafte Einsatz von externen Beratern droht zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung zu führen und die Lücken im Ressort zu vergrößern. Das Vorgehen des Ministerium lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass bedacht vorgegangen und nur das Notwendigste ausgelagert wird. Die Situation wird dadurch nicht besser, dass im offiziellen Bericht der Bundesregierung zur externen Beratung nur die Spitze des Eisberges aufgeführt wird. Dort ist von einem einstelligen Millionenbetrag die Rede, während in der Realität scheinbar mehr als 100 Mio. € an Beratungsunternehmen fließen.
Der Koalition ist offensichtlich weder an einer zügigen Aufklärung der Vorgänge gelegen, noch daran die Berichterstattung an das Parlament zu verbessern. Die Koalition hat die Beratung unter dem Vorwand vertagt, nicht über Berichte debattieren zu wollen, die noch nicht fertig seien. Allein der Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, der als Bundestagsdrucksache vorliegt, ist jedoch Anlass genug zu debattieren. Der Bericht des Rechnungshofes zum Abruf von Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus Rahmenvereinbarungen wurde ebenso abgeschlossen und dem Parlament übermittelt.
Wir haben einen Beschluss eingebracht, der die Berichterstattung an den Haushaltsausschuss ausweitet und somit mehr Transparenz schafft. Nicht nur Beratungsleistungen, sondern auch sogenannte Unterstützungsleistungen, die meist von Beratungsfirmen erbracht werden, sollen aufgeführt werden. Zudem muss mehr Transparenz über die bestehenden Rahmenverträge hergestellt werden.