Untersuchungsausschuss muss in Berateraffäre aufklären

Wir haben in den vergangenen Wochen versucht, mit den regulären parlamentarischen Mitteln Sachaufklärung in der Berateraffäre zu betreiben. Nach der zweiten Sondersitzung des Verteidigungsausschusses müssen wir zu dem Schluss kommen, dass wir die Affäre nur mit einem Untersuchungsausschuss werden aufklären können. Die heutige Sitzung hat erneut unterstrichen, dass es erforderlich ist, als Parlament Zeugen direkt zu vernehmen. Wir sehen es als zwingend an, auf dem Wege des Untersuchungsausschusses eigene Aufklärung zu betreiben.

Grund dafür ist die Vorgehensweise des Ministeriums: eigene Ermittlungen wurden nur stark begrenzt durchgeführt, in Vernehmungen relevante Fragen ausgeblendet. In den Sondersitzungen beschwichtigte das BMVg eher und widerspricht stur den Ausführungen des Bundesrechnungshofes. Die Ministerin sitzt derweil stumm daneben und sagt kein Wort. Die Antworten auf parlamentarische Anfragen werden nur mit umfangreichen Schwärzungen geliefert. Nicht alle Gesprächspartnerinnen und -partner standen dem Ausschuss zur Verfügung. Unter dem Strich müssen wir am Aufklärungswillen des Verteidigungsministeriums zweifeln. Die Regelverstöße und Ungereimtheiten in den Prozessen der Bundeswehr sind zu eklatant, um sie nicht aufzuklären.

Wir werden nun mit den anderen Fraktionen einen Untersuchungsauftrag formulieren und beabsichtigen diesen in der nächsten Sitzung des Verteidigungsausschusses im Januar einzubringen.