Die staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (Tierwohllabel)

Worum geht es?

Die staatliche Kennzeichnung für „Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel)“ soll im Bereich des Tierschutzes in der Nutztierhaltung Transparenz erzeugen und den VerbraucherInnen in Deutschland die Möglichkeit geben, unterschiedliche Qualitätsstufen erzeugter Produkte beim Kauf erkennen zu können. Die Einführung des Tierwohllabels ist im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien festgeschrieben und soll bis Mitte dieser Legislaturperiode, also 2019, erfolgen.

Wir GRÜNE befürworten Initiativen, die das Wohl und den Schutz von Tieren ausbauen und sichern sollen. Allerdings lässt das Tierwohllabel einige Fragen zu Durchführung und Qualitätsprüfung offen, daher sind die nächsten Schritte von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner aufmerksam zu verfolgen.

Das Tierwohllabel beinhaltet ein Drei-Stufen-Model, wobei dieser dreiteilige Aufbau eine vereinfachte Aufteilung darstellen soll, um den VerbraucherInnen bei ihrer Kaufentscheidung eine Hilfestellung zu leisten. Diese drei Stufen umfassen:

1) Der bessere Stall

2) Außenklimareize

3) Auslauf und Einstreu

Seit 2016 wurden Kriterien für das Tierwohllabel mit Vertretern aus der Landwirtschaft, Schlachtunternehmen, Lebensmitteleinzelhandel, Verbraucherschutz, Tierschutz und Wissenschaft erarbeitet. Um das Ziel der Verbesserung des Tierwohls durch eine gute Nutztierhaltung erreichen zu können, wurden unterschiedliche Maßnahmen und Anforderungen in Bezug auf management-, haltungs- und tierbezogene Kriterien, die über alle drei Stufen einzuhalten sind, herausgearbeitet. Diese Kriterien beinhalten u. a. Platzangebot, Beschäftigungsmaterialien, Ferkelkastration, Säugezeit, Fixierung der Sauen, Teilnahme am Tiergesundheitsindex, Tierschutzfortbildung, Schlachtung und Transport.

Insbesondere der Aspekt der Ferkelkastration ist dabei kritisch zu betrachten. Noch im November 2018 wurde erneut das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration für weitere zwei Jahre mit einer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten der Großen Koalition und der AfD verschoben. Es scheint daher fraglich, inwiefern die GroKo tatsächlich das Tierwohl in Zukunft sichern möchte, oder nicht doch eher Großproduzenten von Schweinefleisch weiter unterstützt.

Trotz einer Einteilung in verschiedene Stufen ist bislang nicht klar, inwiefern sich die Standards in der Nutztierhaltung für das Vieh verändern. Für die VerbraucherInnen bleibt es weiterhin nicht eindeutig ersichtlich, welche Qualitätsunterschiede es zwischen den verschiedenen Stufen gibt. Hier besteht Handlungsbedarf, um dem Tierschutz und der Transparenz für die VerbraucherInnen Rechnung zu tragen.

Anders als beim Konzept des Bio-Siegels umfasst das Tierwohllabel alle Aspekte von der Geburt bis hin zur Schlachtung. Biobetriebe können auf jeder Stufe des Tierwohlkennzeichens teilnehmen.

Wer nimmt teil und wie viel Geld ist für den Haushalt 2019 veranschlagt?

Bislang liegen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) noch keine Daten über die Anzahl der teilnehmenden Produzenten vor. Im Haushaltsplan des Bundes für 2019 sind 33 Mio. Euro für die Tierwohl-Kennzeichnung veranschlagt, darunter Mittel für eine Kampagne.

Wie geht es weiter?

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass bis zur Mitte dieser Legislaturperiode die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies beinhaltet einerseits den Erlass eines Tierwohlkennzeichens, als auch einer Tierwohlkennzeichnung. Dazu wird das BMEL einen Gesetzentwurf noch vorlegen. Bislang erfolgt die Kennzeichnung für Schweine. Andere Nutztierarten sollen jedoch folgen.

Wir GRÜNE werden weiterhin das Prozedere beim BMEL hinsichtlich des Tierwohllabels beobachten und kritisch begleiten, um den Tierschutz in Deutschland voranzutreiben und wirkliche Transparenz für die VerbraucherInnen gewährleisten zu können!