Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium

Die Nervosität in der Koalition scheint groß zu sein. Dass die Koalition unseren Antrag heute von der Tagesordnung des Ausschusses abgesetzt hat, macht deutlich, dass sie nicht an einer schnellen Aufklärung interessiert ist. Stattdessen hat sie sich entschieden, mit Geschäftsordnungstricks die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu verschleppen, bevor überhaupt begonnen werden konnte. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein zentrales und nicht verhandelbares Minderheitenrecht im Parlament. Ein solches Vorgehen ist völlig inakzeptabel und unterstreicht, dass der von der Ministerin erklärte Aufklärungswille reine Fassade ist. Der Berater-Skandal im Verteidigungsministerium muss aufgeklärt werden. Die Aufklärung muss über das bereits aus Bundesrechnungshof- und Presseberichten Bekannte hinausgehen. Weitere mögliche Rechtsverstöße bei der Vergabe von Aufträgen an Externe müssen im Untersuchungsausschuss auch aufgeklärt werden können. Alles andere wäre eine Beschneidung unseres Untersuchungsauftrages. Die bisherigen Debatten im Ausschuss haben gezeigt, dass die normalen parlamentarischen Mittel zur Aufklärung nicht ausreichen.