Mitteilung
9. Mai 2019
Rede – Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Tobias sprach in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf „zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (19/9491).
Hinter dem etwas holprigen Namen des hier zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes „zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ verbergen sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr als Arbeitgeber verbessern sollen.
Wenn wir die personale Einsatzbereitschaft stärken wollen, müssen wir die Soldatinnen und Soldaten stärken. Der hier vorliegende Gesetzentwurf hat im Kern, an einer zentralen Stelle, mit der Flexibilisierung des Dienstrechts jedoch eine völlig andere Stoßrichtung.
Mit der Entfernung der gesetzlichen Arbeitszeitregel aus §30 des Soldatengesetzes wird die, damals unter großem Jubel eingeführte gesetzliche Arbeitszeitregelung für Soldatinnen und Soldaten faktisch gestrichen und kassiert.
Das BMVg möchte nicht das Personal stärken um die personelle Einsatzbereitschaft zu stärken – Nein das BMVg will das Personal stärker belasten um die personelle Einsatzbereitschaft zu stärken!
Und da sage ich ganz klar – so nicht!
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