Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

Am Montag, den 1. Juni, fand eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr statt. Als Sachverständige waren der Deutsche Bundeswehrverband e.V., der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr e.V., der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V., der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di geladen.

Das Gesetz umfasst zahlreiche Maßnahmen. Einigen, wie die Etablierung einer Rechtsgrundlage für die Einbeziehung Angehöriger in die Therapie von Einsatzgeschädigten stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber.

Anderen, wie der Entfernung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung aus §30c Soldatengesetz (SG), sehen wir sehr kritisch. Dadurch besteht die Gefahr Arbeits- und Gesundheitsvorschriften für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten außer Kraft zu setzen. Das ist bereits aus Fürsorgegesichtspunkten, aber auch hinsichtlich der Attraktivität des Dienstes das falsche Signal. Schließlich wurde die gesetzliche Arbeitszeitregelung für Soldatinnen und Soldaten groß gefeiert – und wird nun damit faktisch wieder kassiert.

Mit §30d Soldatengesetz (SG) soll ein neuer Ausnahmetatbestand zur Abweichung von der gesetzlichen Arbeitszeit und der SAZV geschaffen werden. Dies wird mit der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr begründet. Damit begibt sich das Bundesministerium der Verteidigung nach eigenen Aussagen in einen rechtlichen Grenzbereich was die EU Rechtskonformität angeht.

Aus GRÜNER Sicht kommt es nicht der Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft gleich, wenn die Soldatinnen und Soldaten als Lückenbüßer für Probleme beim Material, den Strukturen oder der Organisation dienen und diese mit Überstunden ausgleichen sollen.