Mitteilung
6. Juni 2019
Umgang mit Vertragsstrafen beim Transportflugzeug A400M
Am Mittwoch befassten sich Verteidigungs-
und Haushaltsausschuss des Bundestages mit einer Vorlage aus dem Finanzministerium
zum Transportflugzeug der Bundeswehr, dem A400M.
Darin ging es zum einen um die 13
Flugzeuge, die von Deutschland abgenommen wurde um sie weiterzuverkaufen. Abnehmer
haben sich bislang nicht gefunden, stattdessen wird nun weiteres Geld in die
Maschinen gesteckt.
Airbus und die Bestellnationen haben
sich auf eine Neujustierung des Programms geeinigt. Vor dem Hintergrund, dass
vor allem Airbus für die erheblichen Probleme und Verzögerungen beim A400M
verantwortlich ist, verbietet sich eigentlich jedes finanzielle Zugeständnis an
das Unternehmen. Neue Zeitpläne, mehr Transparenz und effizientere Prozesse
waren angesichts des Chaos im A400M Programm jedoch längst überfällig. Der
Preis für diese Neujustierung ist hoch, da Mehrkosten für Airbus auf 180
Millionen Euro gedeckelt wurden und die Steuerzahler die Millionen darüber
hinaus nun übernehmen sollen.
Der beste Vertrag – und als solcher
galt der A400M Vertrag aus Sicht der Bundeswehr lange – hilft nicht, wenn man
ihn alle paar Jahre neu verhandelt, aushebelt und dem Unternehmen trotz seiner
Verantwortung für die Probleme im Programm Zugeständnisse macht.
Wir GRÜNE lehnen die Vorlage ab.
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