Transitverbot auf B10 nicht nur auf Ausbauzeitraum begrenzen

Zu der erneuten Absage an ein Transitverbot für Schwerlastverkehr auf der B 10 durch Verkehrsminister Wissing und den immer wiederkehrenden Diskussionen über das Thema erklärt Tobias:

„Ich bedauere es sehr und kann es nicht nachvollziehen, dass der Verkehrsminister einem Transitverbot auf der B10 bis heute eine Absage erteilt. Rechtliche Gründe kann das zumindest nicht haben. Bereits im Frühjahr 2014 hat mir der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ausgeführt, dass Fahrverbote für Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen rechtlich durchsetzbar sind. Meinem Kollegen Thomas Hitschler hat er dies erneut bestätigt. Das ist also alles nichts Neues.

Dass sich die Kollegen von CDU und SPD in der Südpfalz mittlerweile ebenfalls für ein Transitverbot einsetzen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dass sie es aber nur für die Zeit des Ausbaus in Betracht ziehen, ist dann wiederum inkonsequent. Die Tunnel bei Annweiler werden auch nach dem Ausbau zu eng sein und es wäre absurd überhaupt auch nur über eine Verbreiterung nachzudenken. Hinzu kommen die erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner und das Welterbe Pfälzerwald als weiterhin besonders zu schützendes Biosphärenreservat — völlig unabhängig davon, ob auf der B10 gerade gebaut wird oder nicht.“