Bundeswehrmandat im Irak nicht mehr rechtskonform

Nach dem Beschluss des irakischen Parlaments zum Abzug aller ausländischen Truppen aus dem Irak ist die Bundeswehr-Mission vor Ort nicht mehr zu halten. Völkerrechtliche Grundlage eines solchen Einsatzes ist die Einladung des Gastgeberlandes. Wenn ausländische Streitkräfte, also auch die Bundeswehr im Irak nicht mehr willkommen sind, müssen die Soldatinnen und Soldaten schnellstmöglich abgezogen werden. Nachdem die Sicherheitslage sich dramatisch verschlechtert hat und das aktuelle politische Umfeld eine echte Sicherheitssektorreform derzeit nicht mehr zulässt, ist nun auch die Rechtsgrundlage des Einsatzes dahin. Die Bundesregierung muss den Einsatz unverzüglich beenden.