Unklarheit beim neuen Sturmgewehr für die Bundeswehr – G36 Nachfolge

Ich erwarte, dass bei der Ausschreibung die Leistungsfähigkeit des Gewehrs genauso wie die Industriekapazität und die Versorgung mit Ersatzteilen berücksichtigt wurde. Es muss klar sein, dass es sich um einen zuverlässigen Anbieter handelt. Die Instandsetzung muss über die nächsten 30 Jahre garantiert sein. Für den Fall einer Pleite muss sichergestellt sein, dass die Bundeswehr die Lizenz übernehmen kann. Bei vielen Rüstungsprojekten läuft die Auslieferung aufgrund von Engpässen auf Seiten der Industrie schleppend. Es wäre verehrend, wenn hier mit Ansage ein auf Kante genähter Vertag geschlossen wird.

Der ganze Komplex G36-Nachfolge hat seinen Ursprung in unklaren Kriterien und schwammigen Definitionen. Die Fehler der Beschaffung des G36 dürfen sich beim Nachfolger auf keinen Fall wiederholen.

Es ist das gute Recht von Heckler & Koch Beschwerde gegen die Auftragsvergabe einzulegen. Eine lange Hängepartie wäre vor allem zu Lasten der Soldatinnen und Soldaten, daher hoffe ich, dass bei der Ausschreibung alles mit rechten Dingen zugegangen ist.