1. Heißt so ein Gesetz jetzt, dass es mehr Geld für Rüstung gibt?
Nein. Ein Verteidigungsplanungsgesetz setzt Prioritäten, macht aber keine Vorfestlegung über die Höhe der Verteidigungsausgaben. Fast alle großen Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr sind verspätet und kosten am Ende deutlich mehr als ursprünglich geplant. Hier setzt das Verteidigungsplanungsgesetz an: zu Beginn gibt es eine klare Vorgabe, in welchem Kostenrahmen die Beschaffung liegt. Das Gesetz ist keine Gelddruckmaschine.
2. Wird das Haushaltsrecht des Bundestages umgangen?
Nein, im Gegenteil. Dieser Vorschlag für ein Verteidigungsplanungsgesetz legt verbindliche Kostenobergrenzen für Projekte fest und schließt eine Querfinanzierung der Projekte aus. Selbstverständlich bestehen auch weiterhin im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen die Möglichkeiten, den Verteidigungsetat zu verändern. Die Billigung von Verträgen oberhalb von 25 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss bleibt erhalten.
3. Soll damit das Zwei-Prozent-Ziel der NATO erreicht werden?
Nein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen das Zwei-Prozent-Ziel als völlig ungeeignete Messgröße ab. Durch den Wirtschaftsabschwung während der Corona-Pandemie ist Deutschland dem Zwei-Prozent-Ziel deutlich näher gekommen, ohne dass sich die Situation der Bundeswehr hierdurch verbessert hätte.
4. Gibt es durch so ein Gesetz weniger parlamentarische Kontrolle?
Nein. Das Verteidigungsplanungsgesetz würde die parlamentarische Kontrolle und den parlamentarischen Einfluss stärken. Aktuell wird dem Haushaltsausschuss ein Beschaffungsvorhaben erst nach, teilweise jahrelangen, Verhandlungen zur Entscheidung vorgelegt. Damit hat das Parlament keinen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung. Mit der frühzeitigen Einbindung des Parlaments im Rahmen des Verteidigungsplanungsgesetzes hätte der Bundestag das entscheidende Wort bei der Auswahl der Projekte.
5. Können Rüstungsprojekte durch ein Gesetz wirklich besser ablaufen?
Ja. Das Beschaffungsamt der Bundeswehr ist chronisch überlastet, seit Jahren sind mehrere tausend Stellen nicht besetzt. Jährlich wird eine fünfstellige Zahl von Verträgen abgeschlossen. Gerade jedoch die Großprojekte binden viele personelle Ressourcen. Aktuell werden zahlreiche Großprojekte parallel geplant, ohne zu wissen, welches Projekt am Ende tatsächlich realisiert wird. Das Verteidigungsplanungsgesetz sorgt zwingend für frühzeitige Priorisierungen, damit nur solche Großprojekte vorangetrieben werden, deren Finanzierung auch möglich ist.
6. Warum gerade im Rüstungsbereich, warum kein Planungsgesetz für andere mehrjährigen staatlichen Aufgaben?
Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung ist der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt. Jedes Jahr werden durch Missmanagement Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet. Die Vorschläge, das chaotische Beschaffungswesen einfach mit noch mehr Geld zu heilen, sind Quatsch. Damit das Steuergeld sinnvoll und zielgerichtet ausgegeben werden kann, ist eine klare und verlässliche Priorisierung hilfreich.
7. Ist das Verteidigungsplanungsgesetz mit dem Verkehrswegeplan vergleichbar?
Nein. Im Bundesverkehrswegeplan werden alle Projekte aufgenommen, die aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich sinnvoll und notwendig sind. Die dringend notwendige Priorisierung findet hier also noch nicht statt, sondern wird erst später nachgeholt. Das führt dazu, dass jedes Mal deutlich mehr Projekte im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, als tatsächlich umgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Bundesverkehrswegeplan kein Finanzierungsplan, die Projekte sind also nicht finanziert.