Öffentlilche Anhörung – Gesetz zur Rehabilitierung dienstrechtlich benachteiligter homosexueller Soldaten

Zur heutigen Anhörung über ein Gesetz zur Rehabilitierung dienstrechtlich benachteiligter homosexueller Soldaten erklären Dr. Tobias Lindner, Sprecher für Sicherheitspolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

„Die Rehabilitierung der homosexuellen Soldaten ist von großer Bedeutung. Die Jahrzehnte andauernde Diskriminierungspraxis ist ein dunkler Fleck in der Geschichte der Bundeswehr, sie hat nicht nur Karrieren von homosexuellen Menschen als Soldaten und Offiziere beendet, sondern ganze Existenzen vernichtet. Homosexuellen blieb die Offizierslaufbahn versperrt, Beförderungen blieben aus, ihnen drohte die Ablösung als unmittelbar Vorgesetzte oder Ausbilder. Für das erlittene Unrecht, für Schäden an Gesundheit, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen schuldet der Staat den Betroffenen endlich eine Entschädigung.

Die Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf zeigt noch Nachbesserungsbedarf auf. So ist es realitätsfremd, davon auszugehen, dass mit dem formalen Ende der Diskriminierung im Jahr 2000 es auch tatsächlich keine Diskriminierung mehr gab. Ein aufgehobener Erlass ändert leider noch nicht das Denken und Handeln. Darum muss eine Anpassung des Stichtages auf das Jahr 2010 erfolgen.

Gemessen am häufig lebenslangen Schaden für die Betroffenen ist eine Entschädigungssumme von maximal 6.000 Euro schlicht zu wenig. Wir fordern eine Erhöhung der pauschalen Entschädigungssumme und die Möglichkeit, besondere Härten auch besonders zu entschädigen. Außerdem müssen nachträgliche Beförderungen mit entsprechend erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen möglich sein. Denn wenn ein Soldat nicht befördert wurde, weil er schwul war, muss auch das entschädigt werden. Hier braucht es unbürokratische Verfahren.

Die Zeit drängt, es ist zu erwarten, dass sich viele betroffene Soldat*innen ihrer eigenen Diskriminierungserfahrung nicht stellen möchten oder können, weil sie bereits verstorben sind. Eine ergänzende Kollektiventschädigung ist daher wichtig. Diese könnte in der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung in Form von Forschung, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe der Betroffenen eingesetzt werden.“