Vorsätzlicher Betrug in Milliardenhöhe

Zu der heutigen Entscheidung des BGH, dass die Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind, erklärt Tobias:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung gelten und dadurch strafbar sind. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Über lange Zeit wurden Cum-Ex-Geschäfte als kreative Steuergestaltungsmöglichkeit abgetan. Heute wurde klargestellt, dass solche Geschäftsmodelle vorsätzlich dem Staat zustehende Steuereinnahmen entziehen sollten.

Das heutige Urteil trägt auch zum Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat haben, bei. Es war schlicht nicht zu vermitteln, weshalb das Unterschlagen von Pfandmarken zu hohen Strafen führen kann, während vorsätzlicher Betrug in Milliardenhöhe nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Jetzt gilt es, die Staatsanwaltschaften so auszustatten, dass alle Steuerbetrüger rechtzeitig zur Rechenschaft gezogen werden können, ohne dass diese Taten verjähren. In Zukunft müssen Finanzaufsichts- und Steuerbehörden effektiv zusammenarbeiten um neue Steuertricksereien schnell zu erkennen und abstellen zu können.“