Ampel schafft Grundlage für KfW-Förderung im Gebäudebereich

Der Südpfälzer Bundestagsabgeordnete Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die schnelle Entscheidung der Bundesregierung zusätzliche Haushaltsmittel für die KfW-Förderung im Gebäudebereich bereitzustellen, sodass alle Anträge, die bis zum 24.1.2022 eingegangen sind, nach den bisherigen Förderkriterien geprüft werden können.

Hierzu erklärt Tobias: „Dass der vorläufige Antragstopp für die Gebäudeförderung in der vergangenen Woche bei vielen Menschen Unmut und Verunsicherung ausgelöst hat, ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Dass das Programm, das ohnehin am 31.1.2022 ausgelaufen wäre, rund eine Woche zuvor gestoppt werden musste, lag daran, dass die frühere Bundesregierung es nicht ausreichend finanziert hatte. Zum Zeitpunkt des Antragsstopps lagen Anträge in Höhe von 7,2 Milliarden Euro vor, es standen jedoch nur noch Haushaltsmittel von 1,8 Milliarden zur Verfügung. Gerne wird von der neuen Opposition im Deutschen Bundestag dabei verschwiegen, dass das Fördervolumen in seiner Höhe von Anfang an begrenzt war.

Die Ampel-Koalition hat nun mit Hochdruck an einer rechtssicheren Lösung für die Antragsteller*innen gearbeitet. Ich freue mich, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist eine Einigung zu erzielen und weitere Mittel im Haushalt bereitzustellen. Damit können alle eingegangen Altanträge (ca. 24.000) nach den bisherigen Förderkriterien geprüft und – sofern förderfähig – genehmigt werden. Es wird zudem ein bis 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm aufgelegt werden sowie ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“, das spätestens zum 1.1.2023 beginnen wird.

Über die Argumentation der Oppositionspartei CDU bin ich dennoch verwundert: einerseits begrüßt man die Bereitstellung weiterer Fördergelder, andererseits klagt nun die Unionsfraktion
vor dem Bundesverfassungsgericht gegen genau diesen Nachtragshaushalt, aus dem die zusätzlichen Mittel stammen sollen.“