Das Haushaltsverfahren

Traditionell läutet die Haushaltswoche die zweite parlamentarische Jahreshälfte ein. Eine ganze Woche lang wird darüber diskutiert, wieviel Geld die Bundesregierung in einem Jahr wofür ausgeben darf.

Der Haushaltsprozess beginnt im Frühjahr. Da legt die Bundesregierung dem Parlament einen Haushaltsentwurf vor. Dieser wird dann in erster Lesung im Bundestag debattiert. Da sich die Abgeordneten viel Zeit nehmen und jedes Ministerium einzeln genau besprechen, dauert es eine ganze Woche. Deshalb spricht man von einer „Haushaltswoche“.

Nach der ersten Haushaltswoche berät der Haushaltsausschuss über die Details. Danach folgt die zweite und dritte Lesung im Parlament, das ist dann die zweite Haushaltswoche, an deren Ende die Bundestagsabgeordneten über den Haushaltsplan für das kommende Jahr abstimmen.

Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.