Tobias hakt nach: EU – US Freihandelsabkommen

Tobias hat bei der Bundesregierung nachgefragt inwiefern es seitens der EU und Bundesregierung einen Arbeitsstab und Arbeitsplan (zeitlich und inhaltlich) zur Verhandlung eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA gibt, und inwiefern die Bundesregierung Bereiche definiert, in denen sie während der Verhandlungen sicherstellen will, dass geltende deutsche und europäische Standards durch ein solches Abkommen nicht unterlaufen werden.

Die Antwort der Bundesregierung lautet:

Die Europäische Kommission führt die Handelspolitik nach Art. 207 AEUV im Benehmen mit dem beratenden handelspolitischen Ausschuss des Rates, dem sie Bericht erstattet.

Die Kommission wird voraussichtlich in diesem Monat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Mandates für die Verhandlungsaufnahme mit den USA über eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft vorlegen. Die irische Ratspräsidentschaft plant eine Beschlussfassung hierüber noch vor der Sommerpause. Danach werden die Verhandlungen zu einzelnen Themen im Rahmen des Mandats beginnen.

In der Bundesregierung übernimmt die handelspolitische Koordinierung und Federführung das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die beteiligten Ressorts werden alle relevanten Themen und Bereiche einbringen.

Die Bundesregierung misst dem Vorhaben bekanntermaßen sehr große Bedeutung bei. Sie wird sich wie bei allen zuvor verhandelten Mandaten intensiv für deutsche und europäische Ziele einsetzen.

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