Tobias hakt nach – Übernahme hoheitlicher Prüftätigkeiten durch Private

Tobias hat die Bundesregierung gefragt, inwiefern Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Privatunternehmen an Luftfahrtgeräten der Bundeswehr in den letzten zehn Jahren Nachprüfungstätigkeiten durchgeführt und somit hoheitliche Tätigkeiten übernommen haben, und auf welcher gesetzlichen Grundlage dies erfolgte.

Hier geht es zu der Antwort der Bundesregierung: 160921_Antwort_Schriftliche_Frage_Nachpruefungstaetigkeiten_Industrie[1]

Auch auf Tobias‘ anschließende Frage gibt es inzwischen eine Antwort. In wie vielen Fällen haben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von industriellen Partnern der Bundeswehr in den letzten fünf Jahren und vor Inkrafttreten des neuen §30a Luftverkehrsgesetz an Hubschraubern der Bundeswehr anstelle einer Beamtin bzw. eines Beamten der Bundeswehr oder eines Soldaten bzw. einer Soldatin eine Nachprüfung durchgeführt, und in wie vielen Fällen fanden Prüfungen im Rahmen von Customer Working Parties mit anschließender Bestätigung durch einen bundeswehreigenen Prüfer bzw. eine bundeswehreigene Prüferin bzw. in alleiniger Verantwortung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von industriellen Partnern der Bundeswehr statt?

Hier geht es zur Antwort der Bundesregierung: 161013_Schriftliche_Frage_Nachpruefung_Hubschrauber[1]