Wir GRÜNEN fordern eine Transparenzinitiative

Als GRÜNE Bundestagsfraktion haben wir eine Aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Integrität parlamentarischer Entscheidungen durch mehr Transparenz und klare Regeln gewährleisten – Nebentätigkeiten, Karenzzeit für Regierungsmitglieder, Abgeordnetenbestechung, Parteiengesetz“ für die nächste Woche beantragt. Wir fordern die anderen Fraktionen zu einer gemeinsamen Transparenzinitiative auf.

Während viele Abgeordnete von CDU/CSU und FDP öffentlich mehr Transparenz fordern, verhindert die schwarz-gelbe Koalition seit Jahren mehr Transparenz bei den Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, eine Strafbarkeit der Bestechlichkeit von Abgeordneten und mehr Transparenz bei den Parteifinanzen.

Insofern sind die Forderungen der Koalition an Peer Steinbrück heuchlerisch. Es liegt nicht an Peer Steibrück, dass seine Nebentätigkeiten nicht transparenter veröffentlicht sind, sondern an Union und FDP, die sich einer Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete seit Jahren verweigern. Am 14.4.2011 wollte die Koalition sogar „eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro“ (http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_1104141.html) für die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten durchsetzen, die die geltenden Bestimmungen noch weiter aufgeweicht hätte.

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Integrität parlamentarischer Entscheidungen zu gewährleisten und die Einflussnahme von subjektiven wirtschaftlichen Interessen auf parlamentarische Entscheidungen zu vermeiden.

Wir GRÜNE fordern daher:

– Die Auflistung der Nebeneinkünfte in 13 Stufen, um auch höhere Einkommen sichtbar zu machen.

– Keine Aufweichung bei der sogenannten Bagatellgrenze für die die Anzeigepflicht und Veröffentlichungspflicht bei der Nebentätigkeit für Abgeordnete.

– Die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch die Bundesregierung.

–  eine Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern, die ,,Dankeschön“-Anstellungen und Konflikte mit früheren Amtspflichten und den Drehtüreffekt vermeidet.

– Bestechlichkeit und Bestechung der  Mitglieder von Volksvertretungen als neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

– Parteispenden auf natürliche Personen und 100.000 Euro pro Person und Jahr zu beschränken. Sowie die Schwellen für die Veröffentlichungspflichten bei Parteispenden zu halbieren.

– Das Sponsoring von Parteien soll entsprechend der Transparenzregeln für Parteispenden veröffentlicht werden.

– Die Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters um die Tätigkeit für die Öffentlichkeit transparenter zu machen.

Zu all diesen Punkten sind wir GRÜNE schon parlamentarisch aktiv geworden. Nun haben wir mit einem Schreiben an die anderen Fraktionen alle Kolleginnen und Kollegen eingeladen, ihren Worten  Taten folgen zu lassen und aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN einen Fraktionsübergreifenden Antrag zu machen.

Von uns GRÜNEN bereits gestellte Anträge und eingereichten Gesetzesentwürfe:

–  Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.05.2011, Drs. 17/5933

–   Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln“ vom 15.03.2006, Drs. 16/948

–  Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Parteispenden begrenzen“ vom 27.01.2010, Drs. 17/547

–  Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Partei-Sponsoring transparenter gestalten“ vom 24.03.2010, Drs. 17/1169

–  Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ vom 06.07.2010, Drs. 17/2486